Hallo,
ich bin angestellte Ärztin und musste bisher "nur" die Einkommensteuerklärung (ESt 1 A).
Seit 2022 arbeite ich zusätzlich im Notdienst als Notärztin. Nach meiner Recherche bin ich von der Umsatzsteuerpflicht befreit (Freiberuf). Müsste ich also für 2022 nun neben der Einkommenssteuererklärung auch eine EÜR einreichen + die Anlage S ausfüllen? Wäre dies so richtig?
Da die Notdienste i.d.R. immer 24h-Einsätze sind, müssten die Verpflegungsmehraufwendungen ebenfalls als Ausgabe, in der EÜR aufgelistet werden?
Über Eure / Ihre Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
ich bin angestellte Ärztin und musste bisher "nur" die Einkommensteuerklärung (ESt 1 A).
Seit 2022 arbeite ich zusätzlich im Notdienst als Notärztin. Nach meiner Recherche bin ich von der Umsatzsteuerpflicht befreit (Freiberuf). Müsste ich also für 2022 nun neben der Einkommenssteuererklärung auch eine EÜR einreichen + die Anlage S ausfüllen? Wäre dies so richtig?
Da die Notdienste i.d.R. immer 24h-Einsätze sind, müssten die Verpflegungsmehraufwendungen ebenfalls als Ausgabe, in der EÜR aufgelistet werden?
Über Eure / Ihre Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
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