Hallo,
ich bin gerade dabei die "neue Grundsteuer-Erklärung" für ein vermietetes Reihenmittelhaus (90 qm) zu erstellen.
Es gibt 1 Aktenzeichen mit 5 verschiedenen Flurstücken: 3 davon mit Zähler und Nenner
sowie 2 Flurstücke mit je 1/7 Anteil für die Zugangswege.
Die Grundflächen mit Haus und umgebenden Garten haben eigene Flurstücken mit Zähler und Nenner = 1.
Daraus habe ich geschlossen, dass es sich um ein Einfamilienhaus (und nicht um Wohnungseigentum) handelt und
bei GW2 1 - Angaben zur Grundstücksart entsprechend "Einfamilienhaus" ausgewählt.
Ich habe das Formular GW1 für alle 5 Flurstücke sowie GW2 für die Gesamtmenge der qm bereits komplett ausgefüllt.
Soweit alles klar und keine Fehler.
Vor allem bei GW2 war ja kaum was angefragt: allgemeines Angaben zu Gebäude, Nutzung, Garage sowie Wohnfläche
Damit lässt sich ja noch kein Ertragswert errechnen!?
Jetzt wundere ich mich, dass ich sonst keinerlei Optionen auswählen konnte, bei denen Merkmale einer Vermietung auszuwählen waren.
Um ein Mietwohngrundstück kann es sich ja nicht handeln, da dafür u.a. das Kriterium mind. 3 Wohneinheiten erfüllt sein müsste.
Geschäftsgrundstück passt auch nicht.
1. Frage: Habe ich etwas übersehen, oder spielt die Unterscheidung in Eigennutz oder Vermietung hier gar keine Rolle?
2. Frage: in diesem Kontext ist mir aufgefallen, dass ich die Nutzungsänderung von "eigengenutztem Haus meiner Eltern" zu "vermietetem Haus der Erbengemeinschaft" dem
(oder wem auch immer??) nie angezeigt habe.
Die jeweiligen Feststellungserklärungen der Erbengemeinschaften mit Anlagen V&V habe ich erklärt und auch entsprechend die Steuern für die Einkünfte bezahlt.
ich bin gerade dabei die "neue Grundsteuer-Erklärung" für ein vermietetes Reihenmittelhaus (90 qm) zu erstellen.
Es gibt 1 Aktenzeichen mit 5 verschiedenen Flurstücken: 3 davon mit Zähler und Nenner
sowie 2 Flurstücke mit je 1/7 Anteil für die Zugangswege.
Die Grundflächen mit Haus und umgebenden Garten haben eigene Flurstücken mit Zähler und Nenner = 1.
Daraus habe ich geschlossen, dass es sich um ein Einfamilienhaus (und nicht um Wohnungseigentum) handelt und
bei GW2 1 - Angaben zur Grundstücksart entsprechend "Einfamilienhaus" ausgewählt.
Ich habe das Formular GW1 für alle 5 Flurstücke sowie GW2 für die Gesamtmenge der qm bereits komplett ausgefüllt.
Soweit alles klar und keine Fehler.
Vor allem bei GW2 war ja kaum was angefragt: allgemeines Angaben zu Gebäude, Nutzung, Garage sowie Wohnfläche
Damit lässt sich ja noch kein Ertragswert errechnen!?
Jetzt wundere ich mich, dass ich sonst keinerlei Optionen auswählen konnte, bei denen Merkmale einer Vermietung auszuwählen waren.
Um ein Mietwohngrundstück kann es sich ja nicht handeln, da dafür u.a. das Kriterium mind. 3 Wohneinheiten erfüllt sein müsste.
Geschäftsgrundstück passt auch nicht.
1. Frage: Habe ich etwas übersehen, oder spielt die Unterscheidung in Eigennutz oder Vermietung hier gar keine Rolle?
2. Frage: in diesem Kontext ist mir aufgefallen, dass ich die Nutzungsänderung von "eigengenutztem Haus meiner Eltern" zu "vermietetem Haus der Erbengemeinschaft" dem
(oder wem auch immer??) nie angezeigt habe.
Die jeweiligen Feststellungserklärungen der Erbengemeinschaften mit Anlagen V&V habe ich erklärt und auch entsprechend die Steuern für die Einkünfte bezahlt.
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