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Grundsteuer vermietetes RMH in Rheinland-Pfalz - Details zur Vermietung?

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    Grundsteuer vermietetes RMH in Rheinland-Pfalz - Details zur Vermietung?

    Hallo,
    ich bin gerade dabei die "neue Grundsteuer-Erklärung" für ein vermietetes Reihenmittelhaus (90 qm) zu erstellen.

    Es gibt 1 Aktenzeichen mit 5 verschiedenen Flurstücken: 3 davon mit Zähler und Nenner
    sowie 2 Flurstücke mit je 1/7 Anteil für die Zugangswege.

    Die Grundflächen mit Haus und umgebenden Garten haben eigene Flurstücken mit Zähler und Nenner = 1.
    Daraus habe ich geschlossen, dass es sich um ein Einfamilienhaus (und nicht um Wohnungseigentum) handelt und
    bei GW2 1 - Angaben zur Grundstücksart entsprechend "Einfamilienhaus" ausgewählt.

    Ich habe das Formular GW1 für alle 5 Flurstücke sowie GW2 für die Gesamtmenge der qm bereits komplett ausgefüllt.
    Soweit alles klar und keine Fehler.

    Vor allem bei GW2 war ja kaum was angefragt: allgemeines Angaben zu Gebäude, Nutzung, Garage sowie Wohnfläche
    Damit lässt sich ja noch kein Ertragswert errechnen!?

    Jetzt wundere ich mich, dass ich sonst keinerlei Optionen auswählen konnte, bei denen Merkmale einer Vermietung auszuwählen waren.
    Um ein Mietwohngrundstück kann es sich ja nicht handeln, da dafür u.a. das Kriterium mind. 3 Wohneinheiten erfüllt sein müsste.
    Geschäftsgrundstück passt auch nicht.

    1. Frage: Habe ich etwas übersehen, oder spielt die Unterscheidung in Eigennutz oder Vermietung hier gar keine Rolle?


    2. Frage: in diesem Kontext ist mir aufgefallen, dass ich die Nutzungsänderung von "eigengenutztem Haus meiner Eltern" zu "vermietetem Haus der Erbengemeinschaft" dem
    (oder wem auch immer??) nie angezeigt habe.
    Die jeweiligen Feststellungserklärungen der Erbengemeinschaften mit Anlagen V&V habe ich erklärt und auch entsprechend die Steuern für die Einkünfte bezahlt.


    #2
    Frage dich selbst: Ist das Haus mehr oder weniger wert, ob es vermietet oder eigengenutzt ist? Vermutlich nicht. Es spielt keine Rolle.

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      #3
      Ein Reihenhaus mit nur einer Wohnung ist entweder ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum. Das und die Wohnfläche

      sowie die Anzahl der Stellplätze in Garagen und noch die anteiligen m² am Grund und Boden samt Bodenrichtwert reichen, um

      den Grundsteuerwert zu bestimmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ein Reihenhaus mit nur einer Wohnung ist entweder ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum. Das und die Wohnfläche

        sowie die Anzahl der Stellplätze in Garagen und noch die anteiligen m² am Grund und Boden samt Bodenrichtwert reichen, um

        den Grundsteuerwert zu bestimmen.
        danke für die schnelle Antwort!

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Frage dich selbst: Ist das Haus mehr oder weniger wert, ob es vermietet oder eigengenutzt ist? Vermutlich nicht. Es spielt keine Rolle.
          Ja ist ein Ansatz und vermutlich auch wahr.
          Danke!
          Zuletzt geändert von ABMarsch; 23.01.2023, 16:18.

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