Ich habe meine Grundsteueranmeldung jetzt soweit fertig bis auf ein Problem: Ich habe in Sachsen ein kleines Appartement in einem Appartementhaus (derzeit als Hotel genutzt), das auf zwei Flurstücken sitzt. Im Hauptvordruck habe ich beide Flurstücke entsprechend eingetragen. In der Anlage GW2 werde ich nun für beide Flurstücke nach Angaben zu Wohn- und Nutzflächen gefragt. Muss ich bei beiden Flurstücken die Werte des Appartements eintragen, oder wird das dann doppelt gezählt, also muss ich nur bei einem Flurstück die Anzahl Wohnungen und m² eintragen und bei dem anderen Flurstück beides unausgefüllt lassen? Oder muss ich die m² der Wohnung entsprechend den m²-Größen der jeweiligen Flurstücke aufteilen?
Danke schon mal für Antworten!
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