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Grundsteuer Sachsen - Miteigentum

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    Grundsteuer Sachsen - Miteigentum

    Hallo,
    es geht um ein Mehrfamilienhaus in Sachsen. Insgesamt sind es 5 Wohnungen und ein Ladengeschäft.
    Es gehört mir und meiner Cousine.
    Der Laden wurde meiner Cousine in einer Teilungserklärung als Alleineigentum zugerechnet.
    Ich habe dafür eine Wohnung als Alleineigentum.
    Die anderen Wohnungen sind als hälftiger Miteigentumsanteil eingetragen (z.B. Wohnung 4: 148,44/1000 je zur Hälfte).
    Die Teilung erfolgte nach § 3 WEG.

    Das Problem ist, dass wir total zerstritten sind.

    Muss ich in der Steuererklärung jetzt für meine Anteile Alleineigentum eintragen?
    Oder ist das eine Bruchteils- oder Grundstücksgemeinschaft und wir müssen zwingend eine gemeinsame Erklärung abgeben?

    Ich bin total unsicher und die Frist läuft ja bald ab.

    Vielen Dank.

    #2
    Dann müsst ihr drei Erklärungen abgeben. Die Cousine alleine für den Laden, du alleine für deine Wohnung und ihr zusammen für die vier gemeinsamen Wohnungen.

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      #3
      Vielen Dank.
      Das hatte ich befürchtet.
      Ich werde jetzt meinen Teil einreichen, da habe ich das zumindest erledigt.

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        #4
        Nur zur Klarstellung, weil das aus deinem Beitrag eindeutig nicht hervorgeht: ihr braucht zusammen für 3 Erklärungen auch 3 Aktenzeichen.

        1 AZ für deine Wohnung hast ja du bekommen.
        1 AZ für den Laden hat (hoffentlich) deine Schwester bekommen.
        1 AZ für die vier gemeinsame Wohnungen hat einer von euch bekommen. Einer erklärt hier für beide Bruchteilseigentümer.

        Falls ein AZ fehlen sollte, beim Finanzamt nachfragen, ob einer verschickt wurde und wer den erhalten hat.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          1 AZ für die vier gemeinsame Wohnungen hat einer von euch bekommen. Einer erklärt hier für beide Bruchteilseigentümer.
          Für die kann es auch 4 Aktenzeichen geben. Es ist ja durchaus üblich, ein Objekt vollständig in Wohnungs- und Teileigentum aufzuteilen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für eure Antworten.

            ich habe ein eigenes Aktenzeichen erhalten (und meine Erklärung heute abgegeben).
            Von meiner Cousine bekomme ich keine Auskunft, ob sie die anderen beiden erhalten hat.
            Ich weiß auch nicht, ob sie die Erklärungen vielleicht doch schon abgegeben hat.
            Da könnte ich aber tatsächlich mal beim FA anrufen.

            @charlie24: das Objekt ist nicht vollständig aufgeteilt. Die 4 Wohnungen sind als Miteigentum zu je 1/2 eingetragen.

            .

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              #7
              Die 4 Wohnungen sind als Miteigentum zu je 1/2 eingetragen.
              Das hat aber mit der Frage, ob es sich um Wohnungseigentum handelt, eigentlich nichts zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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