Hallo,
es geht um ein Mehrfamilienhaus in Sachsen. Insgesamt sind es 5 Wohnungen und ein Ladengeschäft.
Es gehört mir und meiner Cousine.
Der Laden wurde meiner Cousine in einer Teilungserklärung als Alleineigentum zugerechnet.
Ich habe dafür eine Wohnung als Alleineigentum.
Die anderen Wohnungen sind als hälftiger Miteigentumsanteil eingetragen (z.B. Wohnung 4: 148,44/1000 je zur Hälfte).
Die Teilung erfolgte nach § 3 WEG.
Das Problem ist, dass wir total zerstritten sind.
Muss ich in der Steuererklärung jetzt für meine Anteile Alleineigentum eintragen?
Oder ist das eine Bruchteils- oder Grundstücksgemeinschaft und wir müssen zwingend eine gemeinsame Erklärung abgeben?
Ich bin total unsicher und die Frist läuft ja bald ab.
Vielen Dank.
es geht um ein Mehrfamilienhaus in Sachsen. Insgesamt sind es 5 Wohnungen und ein Ladengeschäft.
Es gehört mir und meiner Cousine.
Der Laden wurde meiner Cousine in einer Teilungserklärung als Alleineigentum zugerechnet.
Ich habe dafür eine Wohnung als Alleineigentum.
Die anderen Wohnungen sind als hälftiger Miteigentumsanteil eingetragen (z.B. Wohnung 4: 148,44/1000 je zur Hälfte).
Die Teilung erfolgte nach § 3 WEG.
Das Problem ist, dass wir total zerstritten sind.
Muss ich in der Steuererklärung jetzt für meine Anteile Alleineigentum eintragen?
Oder ist das eine Bruchteils- oder Grundstücksgemeinschaft und wir müssen zwingend eine gemeinsame Erklärung abgeben?
Ich bin total unsicher und die Frist läuft ja bald ab.
Vielen Dank.
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