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Grundsteuer Land u. Forstwirtschaft RLP

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    Grundsteuer Land u. Forstwirtschaft RLP

    Hallo,
    meine Frage wäre , muss ich beim Ausfüllen für ein landwirtschaftliches Grundstück, welches verschiedene Nutzungsarten hat, wie z.B.landwirtschaftliche Nutzung, Geringstland, Forstwirtschaft
    usw. jede einzelne Nutzungsart eintragen, oder reicht es wenn ich nur die landwirtschaftlich genutzte Fläche angebe, da nur diese steuerlich bewertet wird, denn nur da ist ja auch eine Ertragsmesszahl zu ermitteln?

    Wenn ich Land verpachtet habe wer muss dann eigentlich die Grundsteuer bezahlen?

    Vielen Dank und Grüße
    Paul

    #2
    jede einzelne Nutzungsart eintragen
    Ja, natürlich ! Auch für Forstwirtschaft und Geringstland gibt es Bewertungsregeln, wobei es dort keine EMZ gibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Wie sind denn die Bewertungsregeln für die einzelnen Nutzungsarten?

      Gruß
      Paul

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        #4
        Wie sind denn die Bewertungsregeln für die einzelnen Nutzungsarten?
        Das kannst du im Bewertungsgesetz nachlesen: §§ 236 ff BewG sowie die Anlagen 27 ff: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__236.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank.

          Leider kann ich hier nicht finden wie die Forstwirtschaftliche Nutzung für Rheinland Pfalz bewertet bzw. wie man es anhand der Fläche berechnet. Gibt es da keine entsprechende Tabelle.
          Für Geringstland habe ich einen Wert von 38 Cent pro ar gefunden.

          Wie werden eigentlich die zu zahlenden Steuern für die landwirtschaftliche Nutzung berechnet, da gibt es ja eine Ertragsmesszahl.

          Danke im voraus.

          Gruß
          Paul

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            #6
            Wie werden eigentlich die zu zahlenden Steuern für die landwirtschaftliche Nutzung berechnet, da gibt es ja eine Ertragsmesszahl.
            Ich habe zwar selbst eine kleine Stückländerei, aber ich habe mich bisher nicht mit Details der landwirtschaftlichen Bewertung

            für Zwecke der Grundsteuer befasst. Forstwirtschaft habe ich jetzt mal nachgesehen, da ist die Anlage 28 maßgeblich:
            https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_28.html

            Das ist leider nicht nach Bundesländern geordnet, sondern nach Wuchsgebieten. Vielleicht findet man eine Karte dazu ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke Charlie24,
              Da muss ich mal schauen, ob es eine Karte gibt. Die angezeigten Gebiete passen nicht.

              Gruß
              Paul

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                #8
                Für Bayern habe ich eine Liste gefunden, die nach Gemeinden geordnet ist. Da ist dann für jede Gemeinde und Gemarkung auch das Wuchsgebiet angegeben.

                Wir gehören z. B. zu Frankenalb und Oberpfälzer Jura, wobei ich das allerdings seit jeher weiß.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich finde leider keine für Rheinland-Pfalz

                  Gruß
                  Paul

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                    #10
                    Ich finde leider keine für Rheinland-Pfalz
                    Karten müsste es auch für RLP geben, aber die sind scheinbar nicht so leicht zu finden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Vielleicht hilft dir der folgende Beitrag weiter: https://forum.elster.de/anwenderforu...eilfl%C3%A4che
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Soweit ich weiß, erhalten Softwareentwickler eine Liste mit bundesweit allen Gemarkungen und den zugehörigen Wuchsgebieten. Warum diese Liste nicht allgemein zugänglich ist, weiß ich leider auch nicht.

                        Zitat von Paul58 Beitrag anzeigen
                        Wie werden eigentlich die zu zahlenden Steuern für die landwirtschaftliche Nutzung berechnet, da gibt es ja eine Ertragsmesszahl.
                        Laut § 237 Abs. 2 und Anlage 27 BewG ergibt sich der Flächenwert wie folgt:

                        Flächenwert = (Fläche in Ar) * 2,52 €/Ar + Ertragsmesszahl * 0,041 €.
                        Zuletzt geändert von Steuerkoenigin; 27.01.2023, 08:54. Grund: mehrere Posts zusammengeführt

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