Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerklassenwechsel "IV" ➡ "III/V"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerklassenwechsel "IV" ➡ "III/V"

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich möchten gerne die Steuerklasse "IV" in "III/V" ändern. Ich habe Zugriff auf die App in meinem Telefon und habe den Steuerklassenwechsel beantragt, aber meine App ist nur für mich und meine persönlichen Daten konfiguriert. Ich habe jedoch ihre Daten in den Antrag aufgenommen.

    Seit fast einem Monat habe ich noch keine Antwort erhalten, und ich frage mich, ob ich etwas falsch gemacht habe.

    Muss meine Frau den Steuerklassenwechsel auch in ihrer App beantragen? Spielt es eine Rolle, ob die Anträge getrennt gestellt werden, aber die Daten des jeweils anderen Ehegatten enthalten?

    Ich danke Ihnen sehr!

    Viele Grüße.

    #2
    Du postest im Unterforum zu Mein Elster, sprichst aber von einer App. Welche App verwendest Du denn?
    Der Steuerklassenwechsel muss natürlich nur ein Mal beantragt werden. Ergeht da wirklich ein Bescheid drüber?
    Wie wurden denn die Steuern für Euch beide bei der letzten Abrechnung einbehalten? Noch nach 4/4?
    Hast Du die Elstam-Daten schonmal abgerufen?

    Kommentar


      #3
      Hallo. Danke für die schnelle Antwort. Ja, ich meine die Webanwendung von elster.de. Nun, es geht um zwei Anträge (einen von jedem unserer Konten), vor allem weil es keine Unterschrift von ihr gab, als wir den Steuerklassenwechsel über mein Konto beantragt haben. Woher weiß das Finanzamt, dass sie zustimmt?
      Ich habe gestern die Elstam-Daten angefordert, und sie zeigen meine Steuerklasse immer noch als IV an.

      Ich danke Ihnen sehr.

      Kommentar


        #4
        Hallo diegoorj,
        diese Anträge werden vom Finanzamt personell bearbeitet-> da kannst du auch mal nachfragen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Zitat von diegoorj Beitrag anzeigen
          Woher weiß das Finanzamt, dass sie zustimmt?
          Du bist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Eine Änderung der Steuerklassen darfst Du nur mit Zustimmung der Ehefrau beantragen.

          Kommentar

          Lädt...
          X