Hallo,
ich beziehe seit zum 1. Februar 2022 Rente; Januar 2022 war ich noch angestellt in einer Firma; seit einigen Jahren habe ich nebenberuflich Einkommen aus selbständiger Arbeit. Bis letztes Jahr war das alles klar.
Meine Frage lautet : muss ich eine Anlage N machen für den Januar ? Und ab Februar die Anlage R für die Renteneinkünfte ? Oder reicht eine Anlage R für alles ?
Die EÜR ist ja ohnehin separat und für das gesamte Jahr.
Noch eine Frage : wann übermittelt typischerweise die Rentenversicherung die Daten ? (Mein ehemaliger Arbeitgeber brauchte immer bis Mitte/Ende Februar)
Herzlichen Dank
ich beziehe seit zum 1. Februar 2022 Rente; Januar 2022 war ich noch angestellt in einer Firma; seit einigen Jahren habe ich nebenberuflich Einkommen aus selbständiger Arbeit. Bis letztes Jahr war das alles klar.
Meine Frage lautet : muss ich eine Anlage N machen für den Januar ? Und ab Februar die Anlage R für die Renteneinkünfte ? Oder reicht eine Anlage R für alles ?
Die EÜR ist ja ohnehin separat und für das gesamte Jahr.
Noch eine Frage : wann übermittelt typischerweise die Rentenversicherung die Daten ? (Mein ehemaliger Arbeitgeber brauchte immer bis Mitte/Ende Februar)
Herzlichen Dank
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