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Nichtwohngrundstücke zum Sachwert > Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

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    Nichtwohngrundstücke zum Sachwert > Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

    Wir haben ein Mehrfamilienhaus in NRW mit sieben Wohnungen (418 m² Bruttogrundfläche) und einem Ladenlokal im Erdgeschoss (112 m² Bruttogrundfläche). Außerdem stehen zwei Garagen a 15 m² auf dem Grundstück.

    Wie trage ich das bei "6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" ein?

    (Lageplan-)Nummer 1: Bruttogrundfläche 30 m²
    (Lageplan-)Nummer 2: Bruttogrundfläche 112 m²
    (Lageplan-)Nummer 3: Bruttogrundfläche 418 m²

    Wähle ich bei "Gebäudeart" für die Garagen "Einzelgaragen, Mehrfachgaragen" aus? Oder für alle drei Eintragungen "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)".

    Danke für sachdienliche Hinweise.

    Nachtrag:

    Für die Garagen "Einzelgaragen, Mehrfachgaragen" auszuwählen, macht für mich den meisten Sinn. Und dass es sich bei den 112 m² um ein Ladenlokal (o. ä.) handelt, kriegt das Finanzamt vermutlich selbst ausgepuzzelt, oder...?

    Nachtrag:

    (Lageplan-)Nummer geändert.
    Zuletzt geändert von Groucho; 26.01.2023, 16:07.

    #2
    Bei den Lageplan-Nummer hast 2x die Nummer 1 vergeben, sonst ist alles richtig. Die Garagen sind ebenfalls korrekt. Für den Ladenlokal gibst du das an, was am sinnvollsten ist. Geh mal auf das Fragezeichen bei Gebäudeart, dann werden dir in der Hilfe verschiedene Möglichkeiten aufgelistet. Woher sonst soll das Finanzamt wissen, wie der Laden zum Stichtag 01.01.2022 genutzt wurde?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Danke für deine Hinweise.

      Bei "Gebäudeart" lande ich immer bei "Gemischt genutzte Grundstücke": "Gemischt genutzte Grundstücke dienen gemessen an der Wohn- und Nutzfläche zu mindestens 20 Prozent (andernfalls Wohngrundstück oder sonstiges bebautes Grundstück) und zu höchstens 80 Prozent (andernfalls Geschäftsgrundstück) eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken."

      Die Fläche des Ladenlokals beträgt mindestens 20 Prozent der Gesamtfläche:
      560 m² (mit Garagen) = 100% => 112 m² = 20 %
      530 m² (ohne Garagen) = 100% => 112 m² = 21,13%

      Dann müsste ich nach meinem Verständnis Punkt 6 ausfüllen: "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert", "Beispiele für Nichtwohngrundstücke zum Sachwert sind: Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)".

      Dort habe ich allerdings keine Möglichkeit, das Ladenlokal als Ladenlokal, Gewerbe o. ä. zu kennzeichnen.

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        #4
        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
        Geh mal auf das Fragezeichen bei Gebäudeart, dann werden dir in der Hilfe verschiedene Möglichkeiten aufgelistet.
        Ja, darfst in diesem Fall nichts bei Seite 5 eintragen, sondern nur die Seite 6 ausfüllen. Und dort kannst du wie oben beschrieben bei der Gebäudeart diverse Nutzungsmöglichkeiten auswählen. Nimm einfach das, was am Besten passt. Versuch es einfach mal.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Da passt leider so gar nichts. Bin ich da vielleicht doch falsch? Wo würde man beispielsweise Kneipen oder Imbisse eintragen? Finde ich da auch nicht.
          • Keine Angabe
          • Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
          • Banken und ähnliche Geschäftshäuser
          • Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
          • Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude
          • Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen
          • Wohnheime, Internate, Alten- oder Pflegeheime
          • Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser
          • Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen
          • Sporthallen
          • Tennishallen
          • Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder
          • Verbrauchermärkte
          • Kauf- und Warenhäuser
          • Autohäuser ohne Werkstatt
          • Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise
          • Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise
          • Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager
          • Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung
          • Lagergebäude mit mehr als 25 Prozent Mischnutzung
          • Museen, Theater, Sakralbauten
          • Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches
          • Stallbauten
          • Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen
          • Einzelgaragen, Mehrfachgaragen
          • Carports und Ähnliches

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            #6
            Das läuft unter "Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen"
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Okay, danke. Gut zu wissen. Wenn ich mein Finanzamt bis Dienstag nicht erreiche, werde ich vermutlich "Keine Angabe" auswählen.

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                #8
                Okay, danke. Gut zu wissen. Wenn ich mein Finanzamt bis Dienstag nicht erreiche, werde ich vermutlich "Keine Angabe" auswählen.
                Das wird nicht funktionieren ! Es gibt in der Online-Hilfe eine Aufstellung mit weiteren Gebäudearten und deren Zuordnung.

                Zu finden ist die auf Seite 6 von GW2 über den Hilfebutton neben Gebäudeart 12. Man muss nach unten scrollen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Yippieh! Jetzt habe ich es:

                  Nicht aufgeführte Gebäudeart
                  Apotheke, Boutique, Laden

                  Vergleichbar mit Gebäudeart
                  Kauf-/Warenhäuser

                  Ich danke euch beiden ganz herzlich. Toller Support!

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