Hallo, jetzt benötige ich nochmals Hilfe, und zwar geht's um die "Art der Feststellung".
Folgender Sachverhalt. Ein kleines landwirtschaftliches Anwesen wurde im Frühjahr 2022 verkauft. Klar, eigentlich wäre es die Angelegenheit des Verkäufers, aber der ist total damit überfordert (hohes Alter, kein PC, ....), und deswegen benötigt er Hilfe. Hofstelle mit Haus wurde innerhalb der Verwandtschaft verkauft (und mit dem Verkauf aus der Landwirtschaft entnommen, ist also für den Käufer jetzt alles rein "Privat"). Der Verkäufer hat Wohnrecht auf Lebenszeit und besitzt jetzt nur noch seinen kleinen Acker und ein kleines "Rechtler"-Waldstück.
Vom Finanzamt haben beide (Käufer und Verkäufer) mittlerweile zwei Aktenzeichen erhalten, und sollen nach Rücksprache mit dem Finanzamt nun die Erklärung zum 1.1.2023, statt 1.1.2022 abgeben. Was sollen wir da jetzt bei "Art der Feststellung" eintragen, Hauptfeststellung, Nachfeststellung, oder Fortschreibung? Eine Hauptfeststellung zum 1.1.2022 wurde ja noch nicht durchgeführt, und die Daten zum 1.1.2022 wären nach aktuellem Stand ja auch nicht mehr aktuell, und deswegen hat das Finanzamt den Käufer gebeten, in diesem Fall die Daten zum Stand 1.1.2023 zu verwenden.
Vielen Dank für die Hilfe.
Folgender Sachverhalt. Ein kleines landwirtschaftliches Anwesen wurde im Frühjahr 2022 verkauft. Klar, eigentlich wäre es die Angelegenheit des Verkäufers, aber der ist total damit überfordert (hohes Alter, kein PC, ....), und deswegen benötigt er Hilfe. Hofstelle mit Haus wurde innerhalb der Verwandtschaft verkauft (und mit dem Verkauf aus der Landwirtschaft entnommen, ist also für den Käufer jetzt alles rein "Privat"). Der Verkäufer hat Wohnrecht auf Lebenszeit und besitzt jetzt nur noch seinen kleinen Acker und ein kleines "Rechtler"-Waldstück.
Vom Finanzamt haben beide (Käufer und Verkäufer) mittlerweile zwei Aktenzeichen erhalten, und sollen nach Rücksprache mit dem Finanzamt nun die Erklärung zum 1.1.2023, statt 1.1.2022 abgeben. Was sollen wir da jetzt bei "Art der Feststellung" eintragen, Hauptfeststellung, Nachfeststellung, oder Fortschreibung? Eine Hauptfeststellung zum 1.1.2022 wurde ja noch nicht durchgeführt, und die Daten zum 1.1.2022 wären nach aktuellem Stand ja auch nicht mehr aktuell, und deswegen hat das Finanzamt den Käufer gebeten, in diesem Fall die Daten zum Stand 1.1.2023 zu verwenden.
Vielen Dank für die Hilfe.
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