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Grundsteuer NRW - ETW und Tiefgaragenstellplatz jeweils Miteigentum, ein Aktenzeichen

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    Grundsteuer NRW - ETW und Tiefgaragenstellplatz jeweils Miteigentum, ein Aktenzeichen

    Hallo Forum,

    ich besitze eine Eigentumswohnung und im selben Haus einen Tiefgaragenstellplatz. Dieser hat einen eigenen Miteigentumsanteil.
    Vor einiger Zeit habe ich einen Brief mit einem Aktenzeichen für meine ETW erhalten.

    Nach intensiver Recherche im Internet hab ich dann eine Anleitung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...umswohnung.pdf) gefunden, die Schritt für Schritt erklärt wie man die Elsterformulare auszufüllen hat. Leider bleibt genau dieser Fall des Tiefgaragenstellplatz für mich ungeklärt und ich weiß nicht wie ich es korrekt ausfüllen muss.

    In der Anlage GW2 (Grundstück), wo man die Wohnungsgröße angibt, kann man ankreuzen ob ein Tiefgaragenstellplatz vorhanden ist. Reicht dies aus? Oder muss ich, da eigener Eigentumsanteil, mehr Aufwand betreiben und im Hauptvordruck (GW1) einen weiteren Datensatz anlegen (selbes Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Bodenrichtwert etc)? Aber wie gehe ich damit in GW2 um? Eine Wohnung gibt es ja nicht auf dem Miteigentumsanteil des Tiefgaragenstellplatzes.

    Es wäre sehr nett wenn mir jemand den entscheidenen Hinweis gäbe wie ich es auszufüllen habe. Ich stehe hier wirklich auf dem Schlauch.


    Vielen Dank!
    Lem

    #2
    Oder muss ich, da eigener Eigentumsanteil, mehr Aufwand betreiben und im Hauptvordruck (GW1) einen weiteren Datensatz anlegen
    Das Flurstück ist in GW1 zweimal mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil zu erfassen. Wie man den rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden

    für die Zeile 4 von GW2 ermitteln muss, ist aus den Tabellenbeispielen hier ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke, Charlie für den Link. Da werde ich mich jetzt mit beschäftigen.

      Nur zur Sicherheit: Auch wenn I'm Brief der Finanzverwaltung nur ein Grundbuchblatt erwähnt wurde, muss ich die Angaben für Wohnung und Tiefgarage machen?
      Ich habe es so verstanden, dass ich entweder 2 Einträge in GW1 machen kann oder beide Miteigentumsanteile direkt addieren kann und somit nur einen (größeren) Eintrag bei GW1 mache, ja?

      Falls das soweit richtig ist nun die Frage zu GW2: Muss ich dann dort angeben wie viele Tiefgaragenplätze vorhanden sind? Oder fällt das weg wenn die Tiefgarage Miteigentumsanteil ist?

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        #4
        Ich habe es so verstanden, dass ich entweder 2 Einträge in GW1 machen kann oder beide Miteigentumsanteile direkt addieren kann und somit nur einen (größeren) Eintrag bei GW1 mache, ja?
        Wenn die Miteigentumsanteile getrennt genannt sind, ist es transparenter, die einzeln nacheinander in GW1 einzutragen.

        Muss ich dann dort angeben wie viele Tiefgaragenplätze vorhanden sind?
        Ja natürlich, der Stellplatz selbst fließt auch in die Bewertung ein, nicht nur der Miteigentumsanteil am Grund und Boden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn die Miteigentumsanteile getrennt genannt sind, ist es transparenter, die einzeln nacheinander in GW1 einzutragen.


          Ja natürlich, der Stellplatz selbst fließt auch in die Bewertung ein, nicht nur der Miteigentumsanteil am Grund und Boden.


          Also im Kaufvertrag waren die Miteigentumsanteile getrennt genannt.

          Wenn ich nun also in GW1 2 Datensätze anlege muss ich nicht auch in GW2 genauso machen, sondern kann dort die m² zusammen rechnen (wie in Deiner Tabelle) und einfach angeben, dass 1 Tiefgarage vorhanden ist?

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            #6
            ... muss ich nicht auch in GW2 genauso machen, sondern kann dort die m² zusammen rechnen (wie in Deiner Tabelle) und einfach angeben, dass 1 Tiefgarage vorhanden ist?
            Ja, bei identischem Bodenrichtwert wird das so erwartet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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