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Grundsteuererklärung - bebaut oder unbebautes Grundstück?

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    Grundsteuererklärung - bebaut oder unbebautes Grundstück?

    Hallo Community,

    ich bin aktuell dabei meine Grundsteuererklärung auszufüllen, allerdings konnte ich bisher nicht verbindlich klären, in welche Kategorie meine Grundstück fällt. Bisher hab ich von mehreren Leuten, mehrere, teils gegenteilige Aussagen zu dem Thema, so dass ich mittlerweile überhaupt nicht mehr sicher bin, wo ich mein Grundstück einordnen soll.

    Es ist ein Baugrundstück im Bundesland Brandenburg, auf dem aber kein Haus steht (das alte Wohnhaus und die Nebengebäude wurden 2021 restlos abgerissen), sondern nur eine alte Scheune (Grundfläche ca. 140m²), die rein privat als Geräteschuppen und Lagerraum genutzt wird. Es gibt also keine Wohnfläche bzw. bewohnbaren Räumlichkeiten auf dem Grundstück, sondern nur die selbst genutzte, unbewohnbare Scheune.

    Zählt das Grundstück nun auf Grund der nicht vorhanden Wohnfläche trotzdem als unbebautes Grundstück oder in welche Kategorie wäre dieses einzuordnen?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

    Viele Grüße
    Becco
    Zuletzt geändert von Becco; 26.01.2023, 19:24.

    #2
    Wie groß ist denn die Scheune und um welches Bundesland geht es ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie groß ist denn die Scheune und um welches Bundesland geht es ?
      Vielen Dank für den Hinweis, hab die entsprechenden Angaben ergänzt.

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        #4
        Das wirst du als Sonstiges bebautes Grundstück erklären müssen, für die Scheune muss die Bruttogrundfläche angegeben werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es ist ein Baugrundstück im Bundesland Brandenburg, auf dem aber kein Haus steht (das alte Wohnhaus und die Nebengebäude wurden 2021 restlos abgerissen), sondern nur eine alte Scheune (Grundfläche ca. 140m²), die rein privat als Geräteschuppen und Lagerraum genutzt wird. Es gibt also keine Wohnfläche bzw. bewohnbaren Räumlichkeiten auf dem Grundstück, sondern nur die selbst genutzte, unbewohnbare Scheune.
          Entschuldigung, ich muss da mal was anmerken: in Brandenburg wird nach dem Bundesmodel bewertet. Hier handelt es sich um ein Baugrundstück ohne Bebauung, also gilt das als unbebautes Grundstück. Das da eine Scheune drauf steht, ist beim Bundesmodell völlig uninteressant.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

            Entschuldigung, ich muss da mal was anmerken: in Brandenburg wird nach dem Bundesmodel bewertet. Hier handelt es sich um ein Baugrundstück ohne Bebauung, also gilt das als unbebautes Grundstück. Das da eine Scheune drauf steht, ist beim Bundesmodell völlig uninteressant.
            Das wäre ja super, wurde das Ganze ja sehr vereinfachen. Kann man das irgendwo konkret nachlesen? Hab bisher leider nichts dazu finden können...

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              #7
              Ein konkretes Beispiel für deinen Fall stellt das Portal von Brandenburg leidr nicht zur Verfügung, aber du kannst z.B. bei GW1 Seite 1 bei "Art der wirtschaftlichen Einheit" mal auf das Fragezeichen klicken, dann erscheint ein Hilfetext, wo man ziemlich gute Informationen erhält, genau so bei GW2 Seite 1. Und GW2 Seite 6 trifft für dich nicht zu. Alles klar?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Kann man das irgendwo konkret nachlesen?
                Die Vorschriften sind leider nicht wirklich eindeutig. Grundsätzlich gilt ein Grundstück mit benutzbaren Gebäuden als bebaut.

                HundKatzeMaus zieht nun aus dem Umstand, dass die Scheune derzeit nicht betrieblich oder gewerblich genutzt wird, den Schluss,

                dass die Nutzfläche nicht zu bewerten ist und damit das Grundstück als unbebaut erklärt werden darf. Streng genommen gilt das aber

                nur für ein bewohntes Grundstück, dort sind das Abstell- oder Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich wiederhole mich gerne nochmal: in Brandenburg wird nach dem Bundesmodell bewertet. Hier handelt es sich um ein Baugrundstück ohne Bebauung, also gilt das als unbebautes Grundstück, wie es auch Hilfe zu entnehmen ist. Das da eine Scheune drauf steht, ist beim Bundesmodell völlig uninteressant.

                  Zugegeben: in Bayern mag es für die Scheune eine andere Auslagung geben, dort wird ja auch nach einem eigenen Model (wertunabhängiges Flächenmodell) die Grundsteuer berechnet. Aber nicht in Brandenburg!
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Vielen Dank für eure Antworten, inbesondere HundKatzeMaus, das hat mir wirkliche sehr weitergeholfen, nun kann ich mich endlich ransetzen und das Ganze noch pünktlich abgeben.

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                      #11
                      Aber vorsicht: falls ich das richtig verstanden habe, werden unbebaute Baugrundstücke möglicherweise extra hoch besteuert, weil man damit der Grundstücksspekulation entgegentreten wollte.

                      Mein Vater hat ein ähnliches Problem mit seinem dritten Grundstück: für uns ist es ein Wochenendgarten, darauf steht ein sehr baufälliges Gartenhaus, ohne Heizung, ohne Wasseranschluss. Also garantiert kein Wohnhaus.

                      HundKatzeMaus: wieso gilt eine Scheune nach dem Bundesmodell nicht als Bebauung? Wo kann man das nachlesen?

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                        #12
                        Renova überall in den offiziellen Ausfüllhilfen der Bundesländer.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Ich habe bisher nirgends Hinweise dazu gesehen, dass Bauland, auf dem eine Scheune steht, nicht bebaut ist. Aber vielleicht fehlt mir irgendeine Vorinformation, z.B. dass Gebäude nur dann eine Scheune sein können, wenn sie zu Land- und Forstwirtschaft gehören, oder dass der Begriff "Bauland" zwingend nur für bestimmte Gebäudetypen gilt, oder ähnliches...

                          Beispiel: https://finanzamt.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/GW 2 - Ausfüllanleitung zur Anlage Grundstück.pdf
                          Zitat:
                          "Unbebautes Grundstück
                          Wählen Sie „unbebautes Grundstück" aus, wenn sich auf Ihrem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Ein Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist und somit den künftigen Bewohnerinnen bzw. Bewohnern oder sonstigen Benutzerinnen bzw. Benutzern die bestimmungsgemäße Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Eine Bauabnahme ist nicht notwendig.
                          Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann."

                          Da werden neben Bewohnern explizit auch Benutzer genannt. Hört sich für mich so an, als ob es also nicht nur für Wohnhäuser gilt. Jemand, der ein Gebäude (bei Becco die Scheune) als Lager benutzt, ist doch auch Benutzer dieses Gebäudes, und das Gebäude benutzbar, oder?


                          Unser Gartenhaus (übrigens ebenfalls in Brandenburg) könnte man durchaus als "dem Verfall preisgegeben" ansehen. Demnach wäre dieses Grundstück meines Vaters "unbebaut". Jetzt wäre natürlich interessant, wie hoch die "Strafsteuer" für unbebaute Baugrundstücke ist, und ob es evtl. klug wäre, das Gartenhaus soweit herzurichten, dass es als Bebauung gilt. Womit mein Vater dann aber vor der gleichen Frage stünde wie jetzt Becco.

                          Also, warum sollte die Scheune von Becco nicht als Bebauung gelten?
                          In GW2 gibt es unter "
                          Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" bei "Gebäudeart" die Möglichkeit, explizit eine Scheune anzugeben.
                          "14 Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches"

                          Wäre es möglich, einen Link oder ein Zitat zu geben, woraus hervorgeht, dass im Bundesmodell diese Scheune nicht als Bebauung gilt?
                          Zuletzt geändert von Renova; 29.01.2023, 14:05.

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                            #14
                            Wäre es möglich, einen Link oder ein Zitat zu geben, woraus hervorgeht, dass im Bundesmodell diese Scheune nicht als Bebauung gilt?
                            Den oder das zu finden, dürfte schwierig sein. Aus dem Umstand, dass die Nutzflächen von nur noch privat genutzten ehemaligen landwirtschaftlichen

                            Nebengebäuden auf einem Wohngrundstück aus der Bewertung fallen, darauf zu schließen, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt,

                            gibt der Wortlaut der Gesetzesvorschriften nicht her. Analogien sind im Steuerrecht verpönt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Renova Beitrag anzeigen
                              Ich habe bisher nirgends Hinweise dazu gesehen, dass Bauland, auf dem eine Scheune steht, nicht bebaut ist. Aber vielleicht fehlt mir irgendeine Vorinformation, z.B. dass Gebäude nur dann eine Scheune sein können, wenn sie zu Land- und Forstwirtschaft gehören, oder dass der Begriff "Bauland" zwingend nur für bestimmte Gebäudetypen gilt, oder ähnliches...

                              Beispiel: https://finanzamt.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/GW 2 - Ausfüllanleitung zur Anlage Grundstück.pdf
                              Zitat:
                              "Unbebautes Grundstück
                              Wählen Sie „unbebautes Grundstück" aus, wenn sich auf Ihrem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Ein Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist und somit den künftigen Bewohnerinnen bzw. Bewohnern oder sonstigen Benutzerinnen bzw. Benutzern die bestimmungsgemäße Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Eine Bauabnahme ist nicht notwendig.
                              Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann."

                              Da werden neben Bewohnern explizit auch Benutzer genannt. Hört sich für mich so an, als ob es also nicht nur für Wohnhäuser gilt. Jemand, der ein Gebäude (bei Becco die Scheune) als Lager benutzt, ist doch auch Benutzer dieses Gebäudes, und das Gebäude benutzbar, oder?


                              Unser Gartenhaus (übrigens ebenfalls in Brandenburg) könnte man durchaus als "dem Verfall preisgegeben" ansehen. Demnach wäre dieses Grundstück meines Vaters "unbebaut". Jetzt wäre natürlich interessant, wie hoch die "Strafsteuer" für unbebaute Baugrundstücke ist, und ob es evtl. klug wäre, das Gartenhaus soweit herzurichten, dass es als Bebauung gilt. Womit mein Vater dann aber vor der gleichen Frage stünde wie jetzt Becco.

                              Also, warum sollte die Scheune von Becco nicht als Bebauung gelten?
                              In GW2 gibt es unter "
                              Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" bei "Gebäudeart" die Möglichkeit, explizit eine Scheune anzugeben.
                              "14 Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches"

                              Wäre es möglich, einen Link oder ein Zitat zu geben, woraus hervorgeht, dass im Bundesmodell diese Scheune nicht als Bebauung gilt?
                              Also im Text steht ja, dass ein Gebäude benutzbar ist, wenn es bezugsfertig ist. Als Benutzer würde ich da eher Mieter oder andere temporäre Bewohner/Benutzer einstufen, welche das Gebäude eben nicht tatsächlich bewohnen. Ich gebe mein Grundstück jetzt zumindest als unbebaut an und gut.

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