Kluge Entscheidung!
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung - bebaut oder unbebautes Grundstück?
Einklappen
X
-
Zitat von Becco Beitrag anzeigen
Also im Text steht ja, dass ein Gebäude benutzbar ist, wenn es bezugsfertig ist. Als Benutzer würde ich da eher Mieter oder andere temporäre Bewohner/Benutzer einstufen, welche das Gebäude eben nicht tatsächlich bewohnen. Ich gebe mein Grundstück jetzt zumindest als unbebaut an und gut.
Ich warte immer noch auf eine Quelle/Zitat, die etwas anderes belegt.
Kommentar
-
Aktuell kann doch aber auch noch niemand sagen, ob man mit einem unbebauten oder einem mit einer Scheune, Garage, Schuppen, Gartenhäuschen etc. steuerlich besser fährt oder irre ich mich da? Von daher wäre es vom Aufwand und auch der Rechtsicherheit für dich einfacher, das Gartenhäuschen einfach als verfallen anzusehen und das Grundstück als unbebaut abzugeben, oder?
Kommentar
-
Ja, das ist auch mein Eindruck. Bei dem Gartenhaus ist es einfach, denn erstens ist es tatsächlich verfallen, und zweitens wird das Grundstück aus eben diesem Grund auch in bisherigen Grundsteuerbescheiden schon als "unbebaut" geführt. Sollte sich herausstellen, dass das unbebaute Grundstück mit der neuen Grundsteuer ab 2025 merklich teurer wird, dann werden wir uns überlegen müssen, was nötig ist, um aus dem "dem Verfall preigegebenen Gebäude" wieder ein Gebäude zu machen, das als "Bebauung" zählt.
Eigentlich wollten wir das Gartenhaus eh längst bewohnbar machen, sind nur nie dazu gekommen. Ein normales Wohnhaus wird es aber nie werden, deshalb interessiert mich, was genau die Kriterien und Gebäudetypen sind, die ein unbebautes von einem bebauten Grundstück unterscheiden.
Kommentar
Kommentar