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Grundsteuererklärung NRW - viele Fragezeichen

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    #16
    Straßen und Grünflächen waren bislang von der Grundsteuer befreit.
    Also irgendwie stehe ich auf dem Schlauch: wenn die Grundstücke aktuell steuerbefreit sind, dann gibt es doch darüber Bescheide. Gebe doch einfach bei der Erklärung an, dass die Grundstücke befreit sind. Dafür gibts doch die Felder in Elster. Oder verstehe es hier etwas falsch.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #17
      Zitat von timote Beitrag anzeigen
      Hierzu folgende Anregung: Erstens könnte man es einfach versuchen, die fraglichen Flächen als Landwirtschaft zu deklarieren. Draus wird m.E. keiner einen Betrugsversuchableiten können. Es ist ja gewollt, dass man diese Dinge selbst einschätzt.
      Geht denn das so einfach? Und wie wäre das in Elster umzusetzen? Es gibt wie o.g. nur ein Aktenzeichen. Und unter welche Nutzungsart würden die Flurstücke dann fallen?

      Zitat von timote Beitrag anzeigen
      Zweitens habe ich hier eine Info von Google: "Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege und Plätze sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet." Die Frage ist, ob die Straßen öffentlich sind und so genutzt werden.
      Habe ich auch gelesen, weiß aber nicht, ob das zutrifft. Zu Beginn gibt es Schilder Privatstraße, faktisch werden die Straßen aber auch von Besuchern des anschließenden Waldgebietes genutzt.

      Zitat von timote Beitrag anzeigen
      Weiterhin hätte es m.E. Sinn gemacht, sich mit anderen EIgentümern kurzzuschließen und gemeinsam eine Zuordnung zu Grundvermögen oder Landwirtschaft zu finden. Denn wenn die Mehrheit der anderen Eigentümer Grundvermögen meldet und du Landwirtschaft, hast du vielleicht schlechte Karten. Versuchen kannst du es trotzdem.
      Wäre wünschenswert, aber vielen scheint es egal zu sein ...

      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
      Also irgendwie stehe ich auf dem Schlauch: wenn die Grundstücke aktuell steuerbefreit sind, dann gibt es doch darüber Bescheide. Gebe doch einfach bei der Erklärung an, dass die Grundstücke befreit sind. Dafür gibts doch die Felder in Elster. Oder verstehe es hier etwas falsch.
      Keine Ahnung, wo diese früheren Bescheide sind. Von uns hat nur bislang noch nie jemand Grundsteuer für diese Flurstücke zahlen müssen.
      Zuletzt geändert von riddle; 28.01.2023, 14:13.

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        #18
        Geht denn das so einfach? Und wie wäre das in Elster umzusetzen? Es gibt wie o.g. nur ein Aktenzeichen. Und unter welche Nutzungsart würden die Flurstücke dann fallen?
        @(Tom) Riddle: Du müsstest dafür ein neues Az beantragen. Weil es jetzt schnell gehen muss: Du machst die Angaben für Grundsteuer B erstmal ohne die genannten Flächen (Flurstücke). Unter "Ergänzende Angaben gibst du formlos an, dass du die betreffenden Flächen als Landwirtschaft deklarieren willst und beantragst ein Aktenzeichen. Dann ist das Finanzamt am Zug.
        Frage nach der Nutzungsart: Da habe ich auch keine weitergehende Kenntnis.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #19
          Keine Ahnung, wo diese früheren Bescheide sind. Von uns hat nur bislang noch nie jemand Grundsteuer für diese Flurstücke zahlen müssen.
          Dann frage doch einfach mal beim Finanzamt nach, die können dir da sicher weiterhelfen. Irgendwas zu machen, ist auch keine Lösung.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #20
            Hier noch ein Auszug aus dem Grundsteuergesetz - nur mal zur Kenntnisnahme:

            grafik.png
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #21
              Ein Erlass ist aber etwas ganz anderes als eine Steuerbefreiung und öffentliche Grünanlagen sind es wohl auch nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Wäre schön, wenn ich beim FA mal jemanden erreichen würde ... Versuche es Montag auf jeden Fall noch einmal. Was aber, wenn ich die Sache weiterhin nicht klären kann?

                Dann wie von Charlie24 in Post 5 empfohlen doch alles als Grundvermögen erklären? (Und stillschweigend möglicherweise zu viel zahlen?)

                Oder nur EFH mit Garage erklären und die ergänzenden Angaben nutzen, wie von timote vorgeschlagen Post 18?

                Was ist wirklich praktikabel und würde vom FA akzeptiert?

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                  #23
                  Was ist wirklich praktikabel und würde vom FA akzeptiert?
                  Die Flächen beim Grundvermögen zu erklären und dazu Ergänzende Angaben machen. Was das Finanzamt daraus macht, ist eine andere Sache,

                  aber die Entscheidung, was mit den Flächen passiert, trifft in jedem Fall ein Mensch und nicht der Computer.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Ich habe halt nur die Befürchtung, dass sich das FA der Sache nicht mehr annimmt, wenn ich es (und scheinbar auch einige der anderen Besitzer) jetzt erst mal als Grundvermögen erkläre. Dann hat das Amt ja sozusagen was es will! Spielen "Ergänzende Angaben" dann überhaupt noch eine Rolle, sprich: werden sie beachtet? Und wenn nein, habe ich dann noch eine Handhabe???

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                      #25
                      Und wenn nein, habe ich dann noch eine Handhabe???
                      Einspruch kann man immer einlegen. Die Flächen kommentarlos wegzulassen, bringt doch auch keinen Vorteil.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #26
                        Bei der in Post 18 vorgeschlagenen Vorgehensweise würden die Flächen eben nicht kommentarlos weggelassen, sondern angegeben bei gleichzeitiger Beantragung eines Aktenzeichens für die Landwirtschaftliche Nutzung. Entscheiden muss letztlich riddle, welche Variante er vorzieht.
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                          #27
                          Ich bin mir noch nicht sicher, welchem Rat ich folgen soll ...
                          Insgesamt möchte ich mich aber schon mal bei allen, besonders Charlie24, für die Unterstützung bis hierher bedanken.

                          Ich werde auf jeden Fall die "Ergänzenden Angaben" nutzen und ein 2. Aktenzeichen LuF beantragen. Habt ihr noch eine Idee, wie ich am sinnvollsten argumentieren kann? Ich denke, nur zu schreiben, dass ich eine andere Auffassung vertrete, ist ein schwaches Argument. Macht es Sinn, mich auf die Ergebnisse der Sachdatenabfrage der verschiedenen Portale (z.B. Boris) zu beziehen? Oder habt ihr noch eine Idee, wie ich meine Einschätzung am besten begründe?

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