Hallo,
hier geht es um das EFH meines Vaters. Vor dem Bau 1980 existierte ein grosses Grundstück an einer Strassenecke in einem Randbezirk Berlins. Dieses Grundstück wurde auf drei Familien aufgeteilt, die dort gleichzeitig ihre Einfamilienhäuser bauten. Leider wurde die Fläche nicht einfach durch drei geteilt, sondern durch vier: drei Baugrundstücke und ein Streifen direkt an der Ecke zur grösseren Strasse von gut 100qm, der auf einem alten Plan ("Katasternachweis"?) beschriftet ist mit "zukünftiges abzutretendes Strassenland". Diese Fläche gehört allen zusammen. Sie hat sogar eine eigene Hausnummer, in der grösseren Strasse, nicht in der, zu der die Häuser gehören.
Wie man das in Elster einträgt hat mein Vater rausgefunden, denke ich: Eigentumsverhältnisse: Bruchteilsgemeinschaft
Er hat in Elster auch die Nachbarn als Miteigentümer eingetragen.
Elster verlangt wohl das Ausfüllen der Felder zu "Empfangsvollmacht". Da hat er sich jetzt erstmal selbst eingetragen. Allerdings hat er keine schriftliche Vollmacht der Nachbarn. (das Verhältnis ist freundlich, aber der eine Nachbar ist gerade gestorben, seine Kinder hatten keine Zeit, sich für die Grundsteuer mit meinem Vater zusammenzusetzen, und der andere ist irgenwie auch nicht dazu gekommen.)
Für mich sieht es so aus, als ob jetzt jeder Teileigentümer seine Grundsteuererklärung macht, und wahrscheinlich jeder sich dabei selbst bei "Empfangsvollmacht" einträgt. Wie ist das eigentlich vorgesehen? Es gibt ja auch Bruchteilsgemeinschaften, von denen einige Miteigentümer nichtmal bekannt sind, oder nicht erreichbar?
Das grössere Problem ist: diese allen dreien gehörende Fläche wird nur von einem Nachbarn genutzt, demjenigen, der da halt angrenzt (nicht mein Vater). Für den Nachbarn ist es, als ob das Teil seines Grundstücks wäre. In Boris ist für diese Fläche der gleiche Bodenrichtwert hinterlegt, wie für die bebauten Grundstücke. Das erscheint mir aber falsch, den dieses Land kann von uns nicht genutzt werden, und der Nachbar würde die Anteile vielleicht sogar abkaufen, aber nicht zum normalen Preis. Denn: "die Stadt Berlin könnte ja jederzeit die Abtretung verlangen, um einen Fahrradweg zu bauen oder die Strasse zu erweitern o.ä.".
Nach dem augenblicklichen Stand würde mein Vater Grundsteuer zahlen für Fläche, die er gar nicht nutzen kann, zu einem Bodenrichtwert, der nicht stimmt, weil es eben jederzeit enteignet werden könnte. (vieleicht aber auch die nächsten 30 Jahre nicht wird.).
Solche Fälle müsste es doch zu hunderten oder sogar tausenden in Berlin geben? Irgendwann hat doch mal jemand entschieden (die Stadt? der Bezirk?), dass bei einigen Strassen ein Streifen Land "reserviert" werden soll. Wo findet man etwas dazu?
Ich weiss nichtmal die offizielle Bezeichnung für diese Art von Fläche. In unserer Familie haben wir das immer "Strassenbauerwartungsland" genannt, doch Google findet diesen Begriff gar nicht, also kann es nicht das richtige Wort sein.
Grüsse,
Robert
hier geht es um das EFH meines Vaters. Vor dem Bau 1980 existierte ein grosses Grundstück an einer Strassenecke in einem Randbezirk Berlins. Dieses Grundstück wurde auf drei Familien aufgeteilt, die dort gleichzeitig ihre Einfamilienhäuser bauten. Leider wurde die Fläche nicht einfach durch drei geteilt, sondern durch vier: drei Baugrundstücke und ein Streifen direkt an der Ecke zur grösseren Strasse von gut 100qm, der auf einem alten Plan ("Katasternachweis"?) beschriftet ist mit "zukünftiges abzutretendes Strassenland". Diese Fläche gehört allen zusammen. Sie hat sogar eine eigene Hausnummer, in der grösseren Strasse, nicht in der, zu der die Häuser gehören.
Wie man das in Elster einträgt hat mein Vater rausgefunden, denke ich: Eigentumsverhältnisse: Bruchteilsgemeinschaft
Er hat in Elster auch die Nachbarn als Miteigentümer eingetragen.
Elster verlangt wohl das Ausfüllen der Felder zu "Empfangsvollmacht". Da hat er sich jetzt erstmal selbst eingetragen. Allerdings hat er keine schriftliche Vollmacht der Nachbarn. (das Verhältnis ist freundlich, aber der eine Nachbar ist gerade gestorben, seine Kinder hatten keine Zeit, sich für die Grundsteuer mit meinem Vater zusammenzusetzen, und der andere ist irgenwie auch nicht dazu gekommen.)
Für mich sieht es so aus, als ob jetzt jeder Teileigentümer seine Grundsteuererklärung macht, und wahrscheinlich jeder sich dabei selbst bei "Empfangsvollmacht" einträgt. Wie ist das eigentlich vorgesehen? Es gibt ja auch Bruchteilsgemeinschaften, von denen einige Miteigentümer nichtmal bekannt sind, oder nicht erreichbar?
Das grössere Problem ist: diese allen dreien gehörende Fläche wird nur von einem Nachbarn genutzt, demjenigen, der da halt angrenzt (nicht mein Vater). Für den Nachbarn ist es, als ob das Teil seines Grundstücks wäre. In Boris ist für diese Fläche der gleiche Bodenrichtwert hinterlegt, wie für die bebauten Grundstücke. Das erscheint mir aber falsch, den dieses Land kann von uns nicht genutzt werden, und der Nachbar würde die Anteile vielleicht sogar abkaufen, aber nicht zum normalen Preis. Denn: "die Stadt Berlin könnte ja jederzeit die Abtretung verlangen, um einen Fahrradweg zu bauen oder die Strasse zu erweitern o.ä.".
Nach dem augenblicklichen Stand würde mein Vater Grundsteuer zahlen für Fläche, die er gar nicht nutzen kann, zu einem Bodenrichtwert, der nicht stimmt, weil es eben jederzeit enteignet werden könnte. (vieleicht aber auch die nächsten 30 Jahre nicht wird.).
Solche Fälle müsste es doch zu hunderten oder sogar tausenden in Berlin geben? Irgendwann hat doch mal jemand entschieden (die Stadt? der Bezirk?), dass bei einigen Strassen ein Streifen Land "reserviert" werden soll. Wo findet man etwas dazu?
Ich weiss nichtmal die offizielle Bezeichnung für diese Art von Fläche. In unserer Familie haben wir das immer "Strassenbauerwartungsland" genannt, doch Google findet diesen Begriff gar nicht, also kann es nicht das richtige Wort sein.
Grüsse,
Robert
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