Hallo
Ich hab hier ein nicht unterkellertes Wohnhaus, stattdessen findet sich ein unterirdischer Keller auf dem Grundstück. Das wäre quasi ein Nebengebäude?
Oder zieht hier " Kelleräume außerhalb der Wohnung"? , weil dem Wohnraum zu zu ordnen?
Ich hab den Verdacht das der Gesetzgeber dort an Kellerabteile von MFH gedacht hat und deshalb unsicher.
Mein zweites wäre wie eine Holzlege einzutragen ist. Als Extranebengebäude mit 0 Nutzfläche, da Brennstofflager?
im vorraus schon mal Besten Dank
Ich hab hier ein nicht unterkellertes Wohnhaus, stattdessen findet sich ein unterirdischer Keller auf dem Grundstück. Das wäre quasi ein Nebengebäude?
Oder zieht hier " Kelleräume außerhalb der Wohnung"? , weil dem Wohnraum zu zu ordnen?
Ich hab den Verdacht das der Gesetzgeber dort an Kellerabteile von MFH gedacht hat und deshalb unsicher.
Mein zweites wäre wie eine Holzlege einzutragen ist. Als Extranebengebäude mit 0 Nutzfläche, da Brennstofflager?
im vorraus schon mal Besten Dank
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