Hallo zusammen,
ich hab das Problem, ich bin mit meiner Freundin zu je 50% Eigentümer an einem Haus mit 2 Wohnungen....
Also, unser Grundstück hat 709m2, es befinden sich zwei Wohnungen in dem Haus und die sind im Grundbuch auch aufgeteilt in EG zu 2/3 und OG 1/3.
Ich hab also auch 2 Aktenzeichen bekommen muss also auch zwei Feststellungserklärungen abgeben.
Wenn ich das jetzt so mache wie Elster dies zulässt, muss ich beidesmal die 709m2 zu 1/1 eintragen und nicht wie ich es für logisch halte zu 1/3 und 2/3, das würde aber bedeuten (nach meinem Verständnis) dass ich das Grundstück ja zwei mal versteuern muss...oder hab ich jetzt nen Denkfehler
Danke schon mal im Voraus
Joachim
ich hab das Problem, ich bin mit meiner Freundin zu je 50% Eigentümer an einem Haus mit 2 Wohnungen....
Also, unser Grundstück hat 709m2, es befinden sich zwei Wohnungen in dem Haus und die sind im Grundbuch auch aufgeteilt in EG zu 2/3 und OG 1/3.
Ich hab also auch 2 Aktenzeichen bekommen muss also auch zwei Feststellungserklärungen abgeben.
Wenn ich das jetzt so mache wie Elster dies zulässt, muss ich beidesmal die 709m2 zu 1/1 eintragen und nicht wie ich es für logisch halte zu 1/3 und 2/3, das würde aber bedeuten (nach meinem Verständnis) dass ich das Grundstück ja zwei mal versteuern muss...oder hab ich jetzt nen Denkfehler
Danke schon mal im Voraus
Joachim
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