Hallo,
Laut Grundbuch sind unserer Wohnung Sondernutzungsrechte am Kellerraum und an Dachterrasse zugeordnet. Müssen wir die Fläche der Dachterrasse in diesem Fall bei Grundsteuererklärung zu 25% berücksichtigt? Oder gar nicht berücksichtigen? weil es Sondernutzungsrecht ist.
Danke!
Laut Grundbuch sind unserer Wohnung Sondernutzungsrechte am Kellerraum und an Dachterrasse zugeordnet. Müssen wir die Fläche der Dachterrasse in diesem Fall bei Grundsteuererklärung zu 25% berücksichtigt? Oder gar nicht berücksichtigen? weil es Sondernutzungsrecht ist.
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