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Grundsteuererklärung: Sondernutzungsrechte an Dachterrasse

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    Grundsteuererklärung: Sondernutzungsrechte an Dachterrasse

    Hallo,
    Laut Grundbuch sind unserer Wohnung Sondernutzungsrechte am Kellerraum und an Dachterrasse zugeordnet. Müssen wir die Fläche der Dachterrasse in diesem Fall bei Grundsteuererklärung zu 25% berücksichtigt? Oder gar nicht berücksichtigen? weil es Sondernutzungsrecht ist.
    Danke!

    #2
    Müssen wir die Fläche der Dachterrasse in diesem Fall bei Grundsteuererklärung zu 25% berücksichtigt?
    Der Wortlaut der Wohnflächenverordnung spricht eindeutig dafür:

    Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

    2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,

    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.


    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24,

      Die Gegenstände und Flächen, an denen ein Sondernutzungsrecht begründet wurde, bleiben jedoch weiterhin Teil des Gemeinschaftseigentums der WEG.

      Doch bei der Angabe der Wohnfläche berücksichtigt?

      MfG

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        #4
        Doch bei der Angabe der Wohnfläche berücksichtigt?
        Mit dem Sondernutzungsrecht wurde der Dachgarten ausschließlich einer bestimmten Wohnung zugeordnet, auch das ist eine dingliche Zuordnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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