Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

WGH mit mehreren Nutzungen + Flurstücken in NRW

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    WGH mit mehreren Nutzungen + Flurstücken in NRW

    Hallo allerseits,

    ich benötige Unterstützung bei der Frage, wie ich den folgenden Sachverhalt am besten im Elster-Formular unterbringe:

    Das Grundstück in NRW besteht aus 4 Flurstücken:

    Nr. 1-3: Aktuell Stellplätze, Bodenrichtwert 540 €
    Nr. 4: Wohn-/Geschäftshaus, Bodenrichtwert 440 € mit folgenden Nutzungen:

    EG: Ladenlokal: 206,08 qm BGF, 150,96 qm Nutzfläche nach DIN 283
    KG: Lagerfläche: 206,08 qm BGF, 100,39 qm Nutzfläche nach DIN 283
    1.OG: Büro/Praxisfläche: 90,16 qm BGF, 58,13 qm Nutzfläche nach DIN 283
    2. OG: Büro/Praxisfläche: 90,16 qm BGF, 57,50 qm Nutzfläche nach DIN 283
    DG: Wohnung: 90,16 qm BGF, 44,59 Wohnfläche nach DIN 283

    Die unterschiedlichen Flurstücke und Bodenrichtwerte bekomme ich im GW1 unter Nr. 3 und im GW2 unter Nr. 4 angegeben.
    Da es nach dem Sachwertverfahren zu bemessen ist, lasse ich die Nr. 5 in GW2 vollständig leer und mache nur Angaben in Nr. 6 (Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert).

    Meine Fragen:
    Gebe ich hier jetzt die einzelnen Etagen separat als Gebäude/Gebäudeteil an und vergebe dort jeweils die am besten passende Gebäudeart (weil es ja unterschiedliche Nutzungen sind)?
    Oder mache ich nur einen einzigen Eintrag und gebe dort die Gesamtfläche an?
    Falls Letzteres: Gebe ich hier auch die Wohnung mit an und falls ja, mit BGF oder Wohnfläche? Die Gebäudeart Wohnung könnte ich im Übrigen hier nicht einmal auswählen.

    Meinem Verständnis nach müssten die Nutzungen doch eigentlich irgendwie einzeln dargestellt werden, da diese doch unterschiedliche Restnutzungsdauern haben, oder nicht?

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

    VG


    #2
    Wohnhäuser mit Mischnutzung sollte doch als Gebäudeart passen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      spricht die obige Antwort dann für eine separate Auflistung der Etagen mitsamt dann der Wohnung als Gebäudeart "Wohnnutzung mit Mischnutzung" ?

      VG

      Kommentar


        #4
        spricht die obige Antwort dann für eine separate Auflistung der Etagen mitsamt dann der Wohnung als Gebäudeart "Wohnnutzung mit Mischnutzung" ?
        Schau dir die Normalherstellungskosten der Gebäudearten in der Anlage 42 an, dann kannst du das selbst abschätzen.

        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X