Hallo allerseits,
ich benötige Unterstützung bei der Frage, wie ich den folgenden Sachverhalt am besten im Elster-Formular unterbringe:
Das Grundstück in NRW besteht aus 4 Flurstücken:
Nr. 1-3: Aktuell Stellplätze, Bodenrichtwert 540 €
Nr. 4: Wohn-/Geschäftshaus, Bodenrichtwert 440 € mit folgenden Nutzungen:
EG: Ladenlokal: 206,08 qm BGF, 150,96 qm Nutzfläche nach DIN 283
KG: Lagerfläche: 206,08 qm BGF, 100,39 qm Nutzfläche nach DIN 283
1.OG: Büro/Praxisfläche: 90,16 qm BGF, 58,13 qm Nutzfläche nach DIN 283
2. OG: Büro/Praxisfläche: 90,16 qm BGF, 57,50 qm Nutzfläche nach DIN 283
DG: Wohnung: 90,16 qm BGF, 44,59 Wohnfläche nach DIN 283
Die unterschiedlichen Flurstücke und Bodenrichtwerte bekomme ich im GW1 unter Nr. 3 und im GW2 unter Nr. 4 angegeben.
Da es nach dem Sachwertverfahren zu bemessen ist, lasse ich die Nr. 5 in GW2 vollständig leer und mache nur Angaben in Nr. 6 (Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert).
Meine Fragen:
Gebe ich hier jetzt die einzelnen Etagen separat als Gebäude/Gebäudeteil an und vergebe dort jeweils die am besten passende Gebäudeart (weil es ja unterschiedliche Nutzungen sind)?
Oder mache ich nur einen einzigen Eintrag und gebe dort die Gesamtfläche an?
Falls Letzteres: Gebe ich hier auch die Wohnung mit an und falls ja, mit BGF oder Wohnfläche? Die Gebäudeart Wohnung könnte ich im Übrigen hier nicht einmal auswählen.
Meinem Verständnis nach müssten die Nutzungen doch eigentlich irgendwie einzeln dargestellt werden, da diese doch unterschiedliche Restnutzungsdauern haben, oder nicht?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
VG
ich benötige Unterstützung bei der Frage, wie ich den folgenden Sachverhalt am besten im Elster-Formular unterbringe:
Das Grundstück in NRW besteht aus 4 Flurstücken:
Nr. 1-3: Aktuell Stellplätze, Bodenrichtwert 540 €
Nr. 4: Wohn-/Geschäftshaus, Bodenrichtwert 440 € mit folgenden Nutzungen:
EG: Ladenlokal: 206,08 qm BGF, 150,96 qm Nutzfläche nach DIN 283
KG: Lagerfläche: 206,08 qm BGF, 100,39 qm Nutzfläche nach DIN 283
1.OG: Büro/Praxisfläche: 90,16 qm BGF, 58,13 qm Nutzfläche nach DIN 283
2. OG: Büro/Praxisfläche: 90,16 qm BGF, 57,50 qm Nutzfläche nach DIN 283
DG: Wohnung: 90,16 qm BGF, 44,59 Wohnfläche nach DIN 283
Die unterschiedlichen Flurstücke und Bodenrichtwerte bekomme ich im GW1 unter Nr. 3 und im GW2 unter Nr. 4 angegeben.
Da es nach dem Sachwertverfahren zu bemessen ist, lasse ich die Nr. 5 in GW2 vollständig leer und mache nur Angaben in Nr. 6 (Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert).
Meine Fragen:
Gebe ich hier jetzt die einzelnen Etagen separat als Gebäude/Gebäudeteil an und vergebe dort jeweils die am besten passende Gebäudeart (weil es ja unterschiedliche Nutzungen sind)?
Oder mache ich nur einen einzigen Eintrag und gebe dort die Gesamtfläche an?
Falls Letzteres: Gebe ich hier auch die Wohnung mit an und falls ja, mit BGF oder Wohnfläche? Die Gebäudeart Wohnung könnte ich im Übrigen hier nicht einmal auswählen.
Meinem Verständnis nach müssten die Nutzungen doch eigentlich irgendwie einzeln dargestellt werden, da diese doch unterschiedliche Restnutzungsdauern haben, oder nicht?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
VG
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