Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Thüringen - Unabhängige Flurstücke

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Thüringen - Unabhängige Flurstücke

    Gemeinsam mit meinem Bruder bilden ich eine Erbengemeinschaft. Vom Finanzamt wurde ich zur Abgabe zweier Grundsteuererklärungen aufgefordert. Es handelt sich um zwei bebaute Wohngrundstücke. Darüber hinaus teilen wir uns noch drei Flurstücke, die aber nichts mit den Wohngrundstücken zu tun haben (anderer BRW, andere Flur etc.). Ich habe dafür auch kein Aktenzeichen. Meine Frage: Wo gebe ich diese Flurstücke an? Muss eine weitere Grundsteuererklärung dafür gemacht werden? Oder gebe ich nur die Erklärungen ab, die das Finanzamt von mir will? Über einen Rat würde ich mich freuen.

    #2
    Darüber hinaus teilen wir uns noch drei Flurstücke, die aber nichts mit den Wohngrundstücken zu tun haben (anderer BRW, andere Flur etc.). Ich habe dafür auch kein Aktenzeichen.
    Falls die Flurstücke als Landwirtschaftsflächen zu bewerten wären, ist dafür ebenso ein eigenes Aktenzeichen erforderlich wie bei einer Bewertung als Grundvermögen.

    Forstwirtschaft.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Lieber Charlie,

      danke für die Antwort. Alle drei Flurstücke sind verpachtet und werden landwirtschaftlich genutzt (nicht durch uns!).
      Muss ich mich proaktiv um ein Aktenzeichen kümmern oder wird das Finanzamt noch auf mich zukommen?

      Kommentar


        #4
        Muss ich mich proaktiv um ein Aktenzeichen kümmern oder wird das Finanzamt noch auf mich zukommen?
        Das wirst du wohl machen müssen. In den neuen Bundesländern wurden nach meiner Kenntnis bisher die Pächter veranlagt.

        Da hat sich die Rechtslage geändert, darauf wird auch im letzten Satz meines Screenshots hingewiesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X