Gemeinsam mit meinem Bruder bilden ich eine Erbengemeinschaft. Vom Finanzamt wurde ich zur Abgabe zweier Grundsteuererklärungen aufgefordert. Es handelt sich um zwei bebaute Wohngrundstücke. Darüber hinaus teilen wir uns noch drei Flurstücke, die aber nichts mit den Wohngrundstücken zu tun haben (anderer BRW, andere Flur etc.). Ich habe dafür auch kein Aktenzeichen. Meine Frage: Wo gebe ich diese Flurstücke an? Muss eine weitere Grundsteuererklärung dafür gemacht werden? Oder gebe ich nur die Erklärungen ab, die das Finanzamt von mir will? Über einen Rat würde ich mich freuen.
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung Thüringen - Unabhängige Flurstücke
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Darüber hinaus teilen wir uns noch drei Flurstücke, die aber nichts mit den Wohngrundstücken zu tun haben (anderer BRW, andere Flur etc.). Ich habe dafür auch kein Aktenzeichen.
Forstwirtschaft.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Muss ich mich proaktiv um ein Aktenzeichen kümmern oder wird das Finanzamt noch auf mich zukommen?
Da hat sich die Rechtslage geändert, darauf wird auch im letzten Satz meines Screenshots hingewiesen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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