Liebes Forum,
wie viele andere auch habe ich mich die letzten Tage durch die Grundsteuererklärung (Bayern) gekämpft und war zunächst recht zuversichtlich, weil die offiziellen Videos dazu recht hilfreich erschienen und ich mich wunderbar durch die Formulare durch manövrieren konnte. Allerdings habe ich in den letzten Tagen unterschiedliche Angaben anderer Eigentümer erhalten und wollte daher hier im Forum einmal nachfragen. Folgende Situation:
1) Meine Ehefrau und ich sind je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung. Dieses Eigentum ist im Wohnungsgrundbuch auf einem Blatt eingetragen, der Miteigentumsanteil zu 25,658/1000 bezieht sich in unserem Kaufvertrag auf einmal Flst. 993/2 zu 743 m2 und Flst. 993 zu 1024 m2. verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung samt Abstellraum...
--> Das ist also die Wohnung. Das habe ich soweit eingetragen und auch keinerlei Fehlermeldungen oder Probleme bekommen. Das Problem ergibt sich erst aus Folgendem:
2) Darauf folgt eine Angabe zum "Teileigentumsgrundbuch" mit einem separaten Grundbuchblatt. Hier beläuft sich der Miteigentumsanteil zu 3,000/1000 "an dem in vorstehender Ziffer näher bezeichneten Grundstück (...) verbunden mit dem Sondereigentum an Tiefgaragenabstellplatz...".
--> Das ist also der Tiefgaragenstellplatz.
Hier jetzt meine Frage: Muss ich für 1) und für 2) jeweils eine separate Erklärung abgeben? Oder kann ich 2) in der Erklärung für 1) mit angeben? Darüber hinaus: Müsste ich dann den Miteigentumsanteil addieren (25,658/1000 + 3,000/1000 = 28,658/1000)? Wie würde das dann mit den Flst. aussehen? Diese kann ich ja kaum einfach zusammenfassen? Aus diesen Fragen scheint mir eine separate Erklärung die richtige Lösung zu sein. Würde ich dann die Quadratmeteranzahl der Flst. 993/2 und 993 addieren, weil sich darauf dann die 3,000/1000 beziehen? Denn näher bezeichnet als "an dem in vorstehender Ziffer näher bezeichneten Grundstück" ist das ganze nicht.
Ich habe zu dem ganzen Thema so viele verschiedene Angaben gesehen und kein Beispiel, das meinem entspricht, das ich nun doch hier nachfragen musste. Denn eigentlich wäre das ja alles kein Problem, wenn der Tiefgaragenstellplatz zur Wohnung gehören würde; warum wird er dann aber separat auf einem eigenen Blatt im Teileigentumsgrundbuch geführt und separat als Sondereigentum bezeichnet?
Vielen lieben Dank für jedwede Hilfe im Voraus, verzweifelte Grüße.
wie viele andere auch habe ich mich die letzten Tage durch die Grundsteuererklärung (Bayern) gekämpft und war zunächst recht zuversichtlich, weil die offiziellen Videos dazu recht hilfreich erschienen und ich mich wunderbar durch die Formulare durch manövrieren konnte. Allerdings habe ich in den letzten Tagen unterschiedliche Angaben anderer Eigentümer erhalten und wollte daher hier im Forum einmal nachfragen. Folgende Situation:
1) Meine Ehefrau und ich sind je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung. Dieses Eigentum ist im Wohnungsgrundbuch auf einem Blatt eingetragen, der Miteigentumsanteil zu 25,658/1000 bezieht sich in unserem Kaufvertrag auf einmal Flst. 993/2 zu 743 m2 und Flst. 993 zu 1024 m2. verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung samt Abstellraum...
--> Das ist also die Wohnung. Das habe ich soweit eingetragen und auch keinerlei Fehlermeldungen oder Probleme bekommen. Das Problem ergibt sich erst aus Folgendem:
2) Darauf folgt eine Angabe zum "Teileigentumsgrundbuch" mit einem separaten Grundbuchblatt. Hier beläuft sich der Miteigentumsanteil zu 3,000/1000 "an dem in vorstehender Ziffer näher bezeichneten Grundstück (...) verbunden mit dem Sondereigentum an Tiefgaragenabstellplatz...".
--> Das ist also der Tiefgaragenstellplatz.
Hier jetzt meine Frage: Muss ich für 1) und für 2) jeweils eine separate Erklärung abgeben? Oder kann ich 2) in der Erklärung für 1) mit angeben? Darüber hinaus: Müsste ich dann den Miteigentumsanteil addieren (25,658/1000 + 3,000/1000 = 28,658/1000)? Wie würde das dann mit den Flst. aussehen? Diese kann ich ja kaum einfach zusammenfassen? Aus diesen Fragen scheint mir eine separate Erklärung die richtige Lösung zu sein. Würde ich dann die Quadratmeteranzahl der Flst. 993/2 und 993 addieren, weil sich darauf dann die 3,000/1000 beziehen? Denn näher bezeichnet als "an dem in vorstehender Ziffer näher bezeichneten Grundstück" ist das ganze nicht.
Ich habe zu dem ganzen Thema so viele verschiedene Angaben gesehen und kein Beispiel, das meinem entspricht, das ich nun doch hier nachfragen musste. Denn eigentlich wäre das ja alles kein Problem, wenn der Tiefgaragenstellplatz zur Wohnung gehören würde; warum wird er dann aber separat auf einem eigenen Blatt im Teileigentumsgrundbuch geführt und separat als Sondereigentum bezeichnet?
Vielen lieben Dank für jedwede Hilfe im Voraus, verzweifelte Grüße.
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