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Grundsteuer Bayern Teileigentumsgrundbuch Sondereigentum an Tiefgaragenabstellplatz

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    Grundsteuer Bayern Teileigentumsgrundbuch Sondereigentum an Tiefgaragenabstellplatz

    Liebes Forum,

    wie viele andere auch habe ich mich die letzten Tage durch die Grundsteuererklärung (Bayern) gekämpft und war zunächst recht zuversichtlich, weil die offiziellen Videos dazu recht hilfreich erschienen und ich mich wunderbar durch die Formulare durch manövrieren konnte. Allerdings habe ich in den letzten Tagen unterschiedliche Angaben anderer Eigentümer erhalten und wollte daher hier im Forum einmal nachfragen. Folgende Situation:

    1) Meine Ehefrau und ich sind je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung. Dieses Eigentum ist im Wohnungsgrundbuch auf einem Blatt eingetragen, der Miteigentumsanteil zu 25,658/1000 bezieht sich in unserem Kaufvertrag auf einmal Flst. 993/2 zu 743 m2 und Flst. 993 zu 1024 m2. verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung samt Abstellraum...
    --> Das ist also die Wohnung. Das habe ich soweit eingetragen und auch keinerlei Fehlermeldungen oder Probleme bekommen. Das Problem ergibt sich erst aus Folgendem:

    2) Darauf folgt eine Angabe zum "Teileigentumsgrundbuch" mit einem separaten Grundbuchblatt. Hier beläuft sich der Miteigentumsanteil zu 3,000/1000 "an dem in vorstehender Ziffer näher bezeichneten Grundstück (...) verbunden mit dem Sondereigentum an Tiefgaragenabstellplatz...".
    --> Das ist also der Tiefgaragenstellplatz.

    Hier jetzt meine Frage: Muss ich für 1) und für 2) jeweils eine separate Erklärung abgeben? Oder kann ich 2) in der Erklärung für 1) mit angeben? Darüber hinaus: Müsste ich dann den Miteigentumsanteil addieren (25,658/1000 + 3,000/1000 = 28,658/1000)? Wie würde das dann mit den Flst. aussehen? Diese kann ich ja kaum einfach zusammenfassen? Aus diesen Fragen scheint mir eine separate Erklärung die richtige Lösung zu sein. Würde ich dann die Quadratmeteranzahl der Flst. 993/2 und 993 addieren, weil sich darauf dann die 3,000/1000 beziehen? Denn näher bezeichnet als "an dem in vorstehender Ziffer näher bezeichneten Grundstück" ist das ganze nicht.

    Ich habe zu dem ganzen Thema so viele verschiedene Angaben gesehen und kein Beispiel, das meinem entspricht, das ich nun doch hier nachfragen musste. Denn eigentlich wäre das ja alles kein Problem, wenn der Tiefgaragenstellplatz zur Wohnung gehören würde; warum wird er dann aber separat auf einem eigenen Blatt im Teileigentumsgrundbuch geführt und separat als Sondereigentum bezeichnet?

    Vielen lieben Dank für jedwede Hilfe im Voraus, verzweifelte Grüße.

    #2
    Wenn ihr nur ein Aktenzeichen habt, dann gehört der TG-Stellplatz bereits bisher zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

    Man erfasst die Flurstücke nacheinander doppelt, das ist kein Problem. Bei euch sind es eben 2 Flurstücke, in meiner Tabelle nur eins.

    Beispiel_ETW mit_TG.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Wir haben tatsächlich nur ein Aktenzeichen, also kann ich das in derselben Erklärung angeben.

      Ich habe also bei "1 Angaben zu Grund und Boden" dann drei Einträge zu leisten? Denn für die Wohnung habe ich ja das hier:
      Flst. 993/2; Fläche 742; Grundbuchblatt X; Anteil 25,658/1000
      Flst. 993; Fläche 1024; Grundbuchblatt X; Anteil 25,658/1000

      Und für den Stellplatz wäre es dann:
      Flst. 993 (?); Fläche 1766 (?); Grundbuchblatt Y; Anteil 3,000/1000

      Dadurch, dass für die Wohnung zwei verschiedene Flst. eingetragen sind und sich die Angaben zum Tiefgaragenstellplatz pauschal auf diese beziehen ist mir das trotz deiner sehr hilfreichen Antwort irgendwie noch nicht klar.

      Ganz herzlichen Dank und entschuldige, falls das redundant ist, ich stehe einfach auf dem Schlauch.

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        #4
        So wie ich ich das interpretiere, bezieht sich der Miteigentumsanteil beim TG-Stellplatz wohl auch auf beide Flurstücke,

        das wären dann 4 Einträge. Da musst du die Angaben im Grundbuch genau lesen. Manchmal überliest man das beim ersten Mal.

        Mit dem näher bezeichneten Grundstück sind zumeist alle Flurstücke gemeint.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen lieben Dank! So wie ich das interpretiere, bezieht sich die Formulierung klar auf das "in 1 näher bezeichnete Grundstück" und in 1 sind beide Flurstücke angegeben, sodass sich der Anteil von 3,000/1000 auch auf beides beziehen dürfte. Ich trage das nachher einmal so ein und gebe dann noch einmal Rückmeldung, vielleicht ist das ja auch für den ein oder anderen Mitleser interessant.
          Dir einen schönen Abend!

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            #6
            Wenn ich das so eintrage und vier Einträge mache, dann wird als Gesamtfläche 3534 m2 ausgespuckt, was doch aber im Endeffekt nicht stimmt, oder sehe ich das falsch? Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt 1767 m2. Ich muss sie aber ja jeweils doppelt angeben. Macht das in der Berechnung irgendeinen Unterschied?
            Oder sollte ich zwei Einträge a la "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)" machen und da jeweils zwei Eintragungen vornehmen?

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              #7
              oder sehe ich das falsch? Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt 1767 m2. Ich muss sie aber ja jeweils doppelt angeben. Macht das in der Berechnung irgendeinen Unterschied?
              Das siehst du falsch ! Dass hier einfach die eingegebenen Flurstücksflächen addiert werden, steht doch in der Zeilenerläuterung zu Zeile 6a und 7.

              Das Finanzamt berechnet nur die zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden m².
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ok, hätte ich selbst erkennen können, bin nur maximal verunsichert nach den widersprüchlichen Aussagen anderer. Viel herzlichen Dank dir nochmals für die Hilfe!!

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