Hallo!
Ich habe eine etwas komplizierte Situation:
Auf meinem Grundstück stehen drei alte Gebäude: Haupthaus und zwei Seitengebäude. Alle sind zum Stichtag leerstehend und ungenutzt.
HH ist denkmalgeschützt, hat ein neus Dach, sonst nicht nutzbar, ohne Heizung Elektro und Sanitär, keine Türen, teils offene Böden, Sanierung läuft
Das HH ist von der Struktur kein gewöhnliches Wohnhaus, sondern ein barockes Herrenhaus, man kann daraus max 1-2 Wohnungen machen, der Rest sind eher repäsentative Räume
SG1 hat eingeschränkten Denkmalschutz (Umgebungsschutz), hat ein neues Dach, sonst unnutzbar da ohne Treppenhaus, ohne Heizung Elektro und Sanitär, teils abgebrochene Wände, soll saniert werden
SG2 hat eingeschränkten Denkmalschutz (Umgebungsschutz), teils fehlt das Dach, sonst unnutzbar, derzeit sind nur 2 Garagen drin, soll zu Wohnraum umgebaut werden
Ich gebe die Daten direkt bei ELSTER ein und denke, ich müsste das wie folgt deklarieren:
Da die Gebäude keine fertige Wohnung haben, erkläre ich es als "sonstiges bebautes Grundstück", bei GW1 gebe ich Steuerermäßigung wegen Denkmalschutz an
bei GW2 Punkt 6 gebe ich die drei Gebäude an mit jeweils der Grundfläche
Ich denke dass der Fakt, dass die Gebäude leerstehend und nicht nutzbar sind, die Grundsteuer drücken könnte.
Gebe ich das als Freitext bei "sonstige Angaben" ein?
Ist mein Plan ansonsten richtig, oder steckt irgendwo noch ein Fehler?
Es wäre nett, wenn sich ein Experte die Sache einmal anschauen könnte. Es gibt sicher vergleichbare Fälle, wo zB Dreiseitenhöfe auch nicht richtig genutzt werden können.
Danke und Gruß
Ich habe eine etwas komplizierte Situation:
Auf meinem Grundstück stehen drei alte Gebäude: Haupthaus und zwei Seitengebäude. Alle sind zum Stichtag leerstehend und ungenutzt.
HH ist denkmalgeschützt, hat ein neus Dach, sonst nicht nutzbar, ohne Heizung Elektro und Sanitär, keine Türen, teils offene Böden, Sanierung läuft
Das HH ist von der Struktur kein gewöhnliches Wohnhaus, sondern ein barockes Herrenhaus, man kann daraus max 1-2 Wohnungen machen, der Rest sind eher repäsentative Räume
SG1 hat eingeschränkten Denkmalschutz (Umgebungsschutz), hat ein neues Dach, sonst unnutzbar da ohne Treppenhaus, ohne Heizung Elektro und Sanitär, teils abgebrochene Wände, soll saniert werden
SG2 hat eingeschränkten Denkmalschutz (Umgebungsschutz), teils fehlt das Dach, sonst unnutzbar, derzeit sind nur 2 Garagen drin, soll zu Wohnraum umgebaut werden
Ich gebe die Daten direkt bei ELSTER ein und denke, ich müsste das wie folgt deklarieren:
Da die Gebäude keine fertige Wohnung haben, erkläre ich es als "sonstiges bebautes Grundstück", bei GW1 gebe ich Steuerermäßigung wegen Denkmalschutz an
bei GW2 Punkt 6 gebe ich die drei Gebäude an mit jeweils der Grundfläche
Ich denke dass der Fakt, dass die Gebäude leerstehend und nicht nutzbar sind, die Grundsteuer drücken könnte.
Gebe ich das als Freitext bei "sonstige Angaben" ein?
Ist mein Plan ansonsten richtig, oder steckt irgendwo noch ein Fehler?
Es wäre nett, wenn sich ein Experte die Sache einmal anschauen könnte. Es gibt sicher vergleichbare Fälle, wo zB Dreiseitenhöfe auch nicht richtig genutzt werden können.
Danke und Gruß
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