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Grundstück mit mehreren ungenutzten Gebäuden + Denkmalschutz in Sachsen

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    Grundstück mit mehreren ungenutzten Gebäuden + Denkmalschutz in Sachsen

    Hallo!
    Ich habe eine etwas komplizierte Situation:

    Auf meinem Grundstück stehen drei alte Gebäude: Haupthaus und zwei Seitengebäude. Alle sind zum Stichtag leerstehend und ungenutzt.
    HH ist denkmalgeschützt, hat ein neus Dach, sonst nicht nutzbar, ohne Heizung Elektro und Sanitär, keine Türen, teils offene Böden, Sanierung läuft
    Das HH ist von der Struktur kein gewöhnliches Wohnhaus, sondern ein barockes Herrenhaus, man kann daraus max 1-2 Wohnungen machen, der Rest sind eher repäsentative Räume
    SG1 hat eingeschränkten Denkmalschutz (Umgebungsschutz), hat ein neues Dach, sonst unnutzbar da ohne Treppenhaus, ohne Heizung Elektro und Sanitär, teils abgebrochene Wände, soll saniert werden
    SG2 hat eingeschränkten Denkmalschutz (Umgebungsschutz), teils fehlt das Dach, sonst unnutzbar, derzeit sind nur 2 Garagen drin, soll zu Wohnraum umgebaut werden

    Ich gebe die Daten direkt bei ELSTER ein und denke, ich müsste das wie folgt deklarieren:
    Da die Gebäude keine fertige Wohnung haben, erkläre ich es als "sonstiges bebautes Grundstück", bei GW1 gebe ich Steuerermäßigung wegen Denkmalschutz an
    bei GW2 Punkt 6 gebe ich die drei Gebäude an mit jeweils der Grundfläche

    Ich denke dass der Fakt, dass die Gebäude leerstehend und nicht nutzbar sind, die Grundsteuer drücken könnte.
    Gebe ich das als Freitext bei "sonstige Angaben" ein?

    Ist mein Plan ansonsten richtig, oder steckt irgendwo noch ein Fehler?
    Es wäre nett, wenn sich ein Experte die Sache einmal anschauen könnte. Es gibt sicher vergleichbare Fälle, wo zB Dreiseitenhöfe auch nicht richtig genutzt werden können.

    Danke und Gruß

    #2
    Ich denke dass der Fakt, dass die Gebäude leerstehend und nicht nutzbar sind, die Grundsteuer drücken könnte.
    Gebe ich das als Freitext bei "sonstige Angaben" ein?
    Kann man zwar machen, aber wenn die Sanierung bis 2025 durchgeführt wird, wird das in der Praxis keine Auswirkungen haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok, kann ja sein.
      Und ist mein Ansatz ansonsten richtig?

      Kommentar

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