Für die Grundsteuererklärung muss man einen Bodenrichtwert angeben, wenn es in einem Bereich mehrere Bodenrichtwertzonen gibt, z. B.
1. 150 Euro pro qm (Ein- und Zweifamilienhäuser)
2. 160 Euro pro qm (Mehrfamilienhäuser)
und dann einen von diesen beiden Werten in der Anlage Grundstück Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks angeben (je nachdem was zutrifft)
Hauptvordruck (GW1):
3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
Es geht um folgende Auswahl "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:", die ich für alle zugehörigen Flurstücke angeben würde.
Hier wird sich auf die Anlage Grundstück Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks bezogen.
Verstehe ich es richtig, dass ich dann in der obigen Auswahl - erste Fläche - angebe, da in der Anlage Grundstück nur ein Bodenrichtwert angegeben wird, weil dieser zutrifft, obwohl es mehrere Bodenrichtwertzonen gibt, auch wenn diese keine Relevanz für das eigene Grundstück haben?
1. 150 Euro pro qm (Ein- und Zweifamilienhäuser)
2. 160 Euro pro qm (Mehrfamilienhäuser)
und dann einen von diesen beiden Werten in der Anlage Grundstück Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks angeben (je nachdem was zutrifft)
Hauptvordruck (GW1):
3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
Es geht um folgende Auswahl "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:", die ich für alle zugehörigen Flurstücke angeben würde.
Hier wird sich auf die Anlage Grundstück Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks bezogen.
Verstehe ich es richtig, dass ich dann in der obigen Auswahl - erste Fläche - angebe, da in der Anlage Grundstück nur ein Bodenrichtwert angegeben wird, weil dieser zutrifft, obwohl es mehrere Bodenrichtwertzonen gibt, auch wenn diese keine Relevanz für das eigene Grundstück haben?
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