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Grundsteuererklärung - Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens - erste Fläche?

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    Grundsteuererklärung - Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens - erste Fläche?

    Für die Grundsteuererklärung muss man einen Bodenrichtwert angeben, wenn es in einem Bereich mehrere Bodenrichtwertzonen gibt, z. B.

    1. 150 Euro pro qm (Ein- und Zweifamilienhäuser)
    2. 160 Euro pro qm (Mehrfamilienhäuser)

    und dann einen von diesen beiden Werten in der Anlage Grundstück Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks angeben (je nachdem was zutrifft)

    Hauptvordruck (GW1):
    3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:

    Es geht um folgende Auswahl "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:", die ich für alle zugehörigen Flurstücke angeben würde.

    Hier wird sich auf die Anlage Grundstück Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks bezogen.


    Verstehe ich es richtig, dass ich dann in der obigen Auswahl - erste Fläche - angebe, da in der Anlage Grundstück nur ein Bodenrichtwert angegeben wird, weil dieser zutrifft, obwohl es mehrere Bodenrichtwertzonen gibt, auch wenn diese keine Relevanz für das eigene Grundstück haben?

    #2
    Was hast du denn für eine Gebäudeart zu erklären? Beim Ein-/Zweifamilienhaus oder auch bei einer ETW (also Wohnungseigentum) gibst du den BRW 1 an, also 150€/m². Nennst du ein Mehrfamilienhaus (als ein Mietshaus) mit mehr als 2 Wohnungen dein Eigen, dann nimmst den BRW 2, also 160€/m².
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
      Was hast du denn für eine Gebäudeart zu erklären? Beim Ein-/Zweifamilienhaus oder auch bei einer ETW (also Wohnungseigentum) gibst du den BRW 1 an, also 150€/m². Nennst du ein Mehrfamilienhaus (als ein Mietshaus) mit mehr als 2 Wohnungen dein Eigen, dann nimmst den BRW 2, also 160€/m².
      Das hatte ich verstanden, aber es ging darum, ob ich in der obigen Anlage - erste Fläche - auswählen muss, da ich in der zweiten Anlage (logischerweise) nur einen Bodenrichtwert angeben würde, obwohl es in meinem Gebiet mehrere Bodenrichtwertzonen gibt

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        #4
        Ja, erste Fläche ist korrekt.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          ob ich in der obigen Anlage - erste Fläche - auswählen muss,
          Ja, für dein Grundstück gilt ja nur einer der nutzungsabhängigen Bodenrichtwerte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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