Das Flurstück hat 359qm und das mehrstöckige Haus 521qm!
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Keine Ankündigung bisher.
Was trage ich Zeile 10 bei der Anlage Grundstück genau ein?
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Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
Leute, da stimmt doch was nicht.
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Also trage ich dann auf der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts in Zeile 51 beim Anteil am Grundstück 50 in den Zähler und 359 in den Nenner ein?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von multi Beitrag anzeigenSeitdem die Menschheit das Bauen über mehrere Etagen erfunden hat, ist es keineswegs ausgeschlossen, auf einem Grundstück mit 359qm ein Gebäude mit 521qm Wohnfläche zu errichten.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Und wo bitte steht geschrieben, dass es sich um 521m² Wohnfläche handelt?
Siehe Beitrag '#12: alle Wohnungsgrundflächen addiert = 521qmFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Was verstehst du bzw. der Telnehmer unter Wohnungsgrundfläche? Für mich sind das Länge x Breite. Und da sind 521m² deutlich mehr als die 359m² des Flurstücks, oder? Wie soll das gehen? Oder soll das die Bruttogrundfläche sein, die hier meines Wissens doch aber keine Rolle spielt?Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 30.01.2023, 23:33.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenWas verstehst du bzw. der Telnehmer unter Wohnungsgrundfläche?
Ich weiß, dass wird deinem Anspruch auf einen forensischen Beweis nicht genügen, ist mir aber egal.
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Zitat von Byron Beitrag anzeigennaja, bei mir leider nicht :-(((
Danke Euch Allen für Eure Versuche mir auf den letzten Metern doch noch zu helfen!!!!
Gute Nacht :-)
Manchmal rächt es sich halt, wenn man sich 7 Monate Zeit lässt.
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