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Grundsteuer ETW Schleswig-Holstein mehrere Flurstücke

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    Grundsteuer ETW Schleswig-Holstein mehrere Flurstücke

    Guten Abend zusammen,

    ich erstelle die Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung. Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen :-) .
    Ich versuche es alles möglichst verständlich zu erklären.

    Die ETW hat eine Wohnfläche von ca. 45m² . Laut dem Kaufvertrag steht sie auf Erbbaurecht, auf ingesamt 4 Flurstücken.
    Da verzweifle ich schon.
    Geschrieben steht: 4521/330000 und darunter sind die 4 Flurstücke aufgeschrieben. Diese habe ich alle unter den Gemarkungen eingetragen. Frage 1: Ist es richtig, dass 4521/330000 bei jedem Flurstück eingetragen wird? Alle 4 Flurstücke haben zusammen eine Fläche von 10.492 m², laut meiner Rechnung kommt dann in GW2 als Fläche 143m² raus. Ist das so korrekt (trotz nur 45m² Wohnfläche)?

    Frage 3: Es ist ja Erbbau, also muss ich in GW2 Zeile 37 und Zeile 38 ebenfalls ankreuzen, oder habe ich da einen Denkfehler? Falls ja, wessen Daten müssen in Zeile 39-44 angegeben werden? Dort steht geschrieben, die Daten des wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes, wäre das der Eigentümer der Eigentumswohnung?

    Vielen Dank im Voraus, bitte steinigt mich nicht, ich mache das ganze für meine Vater, weil der da keine Ahnung von hat und ich vermutlich noch weniger. Müsste ich mich unter Mitwirkende eintragen oder nur wenn ich Angehöriger steuerberatender Berufe bin?

    Beste Grüße

    #2
    zu 1: ja, bei jedem Flurstück in MEA anzugeben und 143 ist auch korrekt. Es geht da ja um deinen Anteil am Grundstück und nicht um die Wohnfläche.
    zu 3: es ist bei Erbbaurecht nur Zeile 37 anzukreuzen. Die Daten des Erbbauverpflichteten (also des wirtschaftlichen Eigentümers) des Grundstücks ist dort einzutragen. Also nicht du, sondern von wem du die Erbpacht am Grundstück bekommen hast.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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