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Grundsteuererklärung Brandenburg: Scheune

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    Grundsteuererklärung Brandenburg: Scheune

    Hallo Forum
    ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung in Brandenburg. Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus, das von uns (Ehepaar) bewohnt
    wird. Daneben steht eine Scheune die vor ein paar Jahren ausgebaut wurde und als Übernachtungsmöglichkeit für die Kinder und Enkelkinder in den Ferien etc. genutzt wird. Eine Vermietung findet nicht statt. Ich habe in der Grundsteuer die Angabe Einfamilienhaus gemacht und anschließend für die Scheune ein Gebäude hinzugefügt und 1 Wohnung erklärt. Es kam der Hinweis dass ich ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen erklärt habe. Wäre die Angabe Zweifamilienhaus hier richtig?

    Mit netten Grüßen
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 31.01.2023, 16:52. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Zitat von Entchen Beitrag anzeigen
    ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung in Brandenburg
    Also keine Frage zum Forum selbst. Ich werde Deine Frage in ein geeigneteres Unterforum verschieben.

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      #3
      Wäre die Angabe Zweifamilienhaus hier richtig?
      Wenn es wirklich 2 Wohnungen sind, ja. Wenn der Wohnungsbegriff nicht erfüllt wird, musst du die Wohnfläche dem EFH zuschlagen.

      § 249 Abs. 10 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ist denn die umgebaute Scheune denn tatsächlich auch eine vollwertige Wohnung, oder sind das wirklich nur nur Übernachtungsmöglichkeiten. Für eine vollwertige Wohnung muss eine Küche, eine Badezimmer und eine Toilette vorhanden sein. Wenn da nicht der Fall ist, dann bracht man die Scheune nicht mit angeben - das spart auch Grundsteuer!
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Wenn da nicht der Fall ist, dann bracht man die Scheune nicht mit angeben - das spart auch Grundsteuer!
          Ganz so locker würde ich das nicht sehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
            Ich schon, schließlich arbeitet Brandenburg nach dem Bundesmodell und da sind Scheune nicht anzugeben (wenn es sich nicht um eine Wohnung handelt!).
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              ... und da sind Scheune nicht anzugeben (wenn es sich nicht um eine Wohnung handelt!).
              Wenn die Flächen nur als private Abstell- und Kellerersatzräume genutzt werden, ist das sicher richtig, wenn das aber ganzjährig

              benutzbare Aufenthaltsräume sind, teile ich diese Auffassung nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                In der Scheune sind auch Toilette und Dusche sowie eine Küche. Also wie in einer Wohnung
                danke für die Hilfe

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                  #9
                  In der Scheune sind auch Toilette und Dusche sowie eine Küche. Also wie in einer Wohnung
                  Dann ist die Grundstücksart Zweifamilienhaus auszuwählen, auch wenn man sich unter einem Zweifamilienhaus ein Haus mit 2 Wohnungen vorstellt.

                  Siehe § 249 Abs. 3 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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