Heute hat Bayern die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung allgemein bis 30.04.2023 verlängert.
Die anderen Bundesländer musste ich erst durchklicken, das hat jetzt ein wenig gedauert.
Die anderen Bundesländer haben nicht verlängert, wobei in Baden-Württemberg als Abgabefrist für die Grundsteuer A
(Land- und Forstwirtschaft) schon vor längerer Zeit der 31.03.2023 festgelegt wurde.
Einige Bundesländer haben angekündigt. das Erinnerungsverfahren erst nach Ostern (nach dem 10.04.2023) zu
starten. Wer die nächsten Wochen abgibt, wird wohl bundesweit noch von Verspätungszuschlägen verschont
bleiben, auf die lange Bank sollte man die Grundsteuererklärung aber trotzdem nicht mehr schieben.
Die anderen Bundesländer musste ich erst durchklicken, das hat jetzt ein wenig gedauert.
Die anderen Bundesländer haben nicht verlängert, wobei in Baden-Württemberg als Abgabefrist für die Grundsteuer A
(Land- und Forstwirtschaft) schon vor längerer Zeit der 31.03.2023 festgelegt wurde.
Einige Bundesländer haben angekündigt. das Erinnerungsverfahren erst nach Ostern (nach dem 10.04.2023) zu
starten. Wer die nächsten Wochen abgibt, wird wohl bundesweit noch von Verspätungszuschlägen verschont
bleiben, auf die lange Bank sollte man die Grundsteuererklärung aber trotzdem nicht mehr schieben.
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