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Grundsteuererklärung Bayern- Verlängerung der Abgabefrist bis 30.04.2023

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    Grundsteuererklärung Bayern- Verlängerung der Abgabefrist bis 30.04.2023

    Heute hat Bayern die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung allgemein bis 30.04.2023 verlängert.

    Die anderen Bundesländer musste ich erst durchklicken, das hat jetzt ein wenig gedauert.

    Die anderen Bundesländer haben nicht verlängert, wobei in Baden-Württemberg als Abgabefrist für die Grundsteuer A

    (Land- und Forstwirtschaft) schon vor längerer Zeit der 31.03.2023 festgelegt wurde.

    Einige Bundesländer haben angekündigt. das Erinnerungsverfahren erst nach Ostern (nach dem 10.04.2023) zu

    starten. Wer die nächsten Wochen abgibt, wird wohl bundesweit noch von Verspätungszuschlägen verschont

    bleiben, auf die lange Bank sollte man die Grundsteuererklärung aber trotzdem nicht mehr schieben.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 01.02.2023, 19:41. Grund: Text ergänzt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Im Endeffekt ist es egal, ob verlängert wird oder nicht. Bayern spart sich dadurch vielleicht ein paar Erinnerungen. Wenn die anderen Bundesländer bis 30.04. keine Verspätungszuschläge festsetzen, ist es nahezu kein Unterschied (außer, dass in Bayern im Herbst Wahl ist).

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      #3
      ... ist es nahezu kein Unterschied (außer, dass in Bayern im Herbst Wahl ist).
      Nachdem ich zwischen August und Oktober 2022 vier Grundsteuererklärungen eingereicht und erst letzte Woche den ersten Bescheid

      erhalten habe, halte ich die Aussage unseres Finanzministers, dass die Finanzämter gut ausgelastet bzw. teilweise überlastet sind,

      in der Sache für zutreffend. Damit hat er nämlich die Fristverlängerung im Bayerischen Fernsehen begründet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Das ist aber in ganz Deutschland so. Ich meinte, dass es keinen Unterschied für die Bürger macht, soweit bis 30.04. keine Verspätungszuschkläge erhoben werden.

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          #5
          Ich meinte, dass es keinen Unterschied für die Bürger macht, soweit bis 30.04. keine Verspätungszuschkläge erhoben werden.
          Das ist natürlich richtig, es haben sich aber nicht alle Länderfinanzminister eindeutig so geäußert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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