Hallo ein guten Morgen an das Forum,
laut den Pressemeldungen soll ja für die Photovoltaik Anlagen Beitreiber (< 30 KW Leistung) neben der Umsatzsteuer ab 2023, die Einkommensteuerpflicht rückwirkend
ab 2022 wegfallen.
Also....man muss theroretisch in 2023 für 2022 keine Anlage EÜR und G mehr einreichen?
Ich habe das mal mit meinem St. Programm mit Elster durchgespielt bzw. mit den Angaben EÜR, G hierbei wird mir noch zusätzlich
eine Energiepauschale von 300€ angezeigt, die ich im Rahmen der Einkommen St. Erklärung erhallten soll.
Wenn ich aber die Anlagen EÜR, G lösche, dann fällt logischerweise die Pauschale auch weg,
obwohl ja rein praktisch mein "Gewerbebetrieb PV" noch besteht.
Hat jemand hierbei schon Erfahrungen bzw. die Finanzämter sind hierbei auch noch nicht voll im Bild.
Danke
Grüße
laut den Pressemeldungen soll ja für die Photovoltaik Anlagen Beitreiber (< 30 KW Leistung) neben der Umsatzsteuer ab 2023, die Einkommensteuerpflicht rückwirkend
ab 2022 wegfallen.
Also....man muss theroretisch in 2023 für 2022 keine Anlage EÜR und G mehr einreichen?
Ich habe das mal mit meinem St. Programm mit Elster durchgespielt bzw. mit den Angaben EÜR, G hierbei wird mir noch zusätzlich
eine Energiepauschale von 300€ angezeigt, die ich im Rahmen der Einkommen St. Erklärung erhallten soll.
Wenn ich aber die Anlagen EÜR, G lösche, dann fällt logischerweise die Pauschale auch weg,
obwohl ja rein praktisch mein "Gewerbebetrieb PV" noch besteht.
Hat jemand hierbei schon Erfahrungen bzw. die Finanzämter sind hierbei auch noch nicht voll im Bild.
Danke
Grüße
Kommentar