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Energiepreispauschale

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  • Andy30
    antwortet
    Sorry, ich meinte natürlich das III. und das IV. Quartal.

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  • Charlie24
    antwortet
    Du bekommst also außer den 300,00 € als Arbeitnehmer noch 49,00 € vom Finanzamt, immer vorausgesetzt, deine Angaben sind,

    was die Nichtzahlung durch den AG angeht, zutreffend.

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  • Picard777
    antwortet
    Oh manno, es geht ja bei der EPP auch um den 10.09.2022 (siehe das Gesetzeszitat), also um das dritte Quartal. Was interessiert uns da das 2. und 4. Quartal ?

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  • Andy30
    antwortet
    Meine Vorauszahlungen für das II. und IV. Quartal betrugen jeweils 251 EUR. Und die wurden beide Mal in genau dieser Höhe eingezogen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Picard hat ja auf den Gesetzestext verwiesen. Dort heißt es:

    Betragen die für den 10. September 2022 festgesetzten Vorauszahlungen weniger als 300 Euro, so mindert die Energiepreispauschale die Vorauszahlung auf 0 Euro.

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  • Andy30
    antwortet
    Nein, gar nicht. M. W. wurde die EPP nur dann mit den Vorauszahlungen verrechnet, wenn diese höher als die EPP sind/waren. Besipiel: Vorauszahlungen betragen regelmäßig 500 EUR, dann wurden einmal nur 200 EUR eingezogen.

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  • Picard777
    antwortet
    Mich Charlie24 anschließend wolltest Di, Andy30, wohl sagen, dass du die EPP noch nicht voll bekommen hast. Wenn die Einkommensteuervorauszahlung zum 10.09.2022 beispielsweise 260 € betrug, müsstest Du zumindest eine EPP von 260 € bekommen haben (§ 118 Abs. 1 Satz 2 EStG).

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  • Andy30
    antwortet
    Supi, danke !!!

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  • Charlie24
    antwortet
    Wo trage ich die noch nicht erfolgte Auszahlung ein?
    Bei deiner Konstellation ist nichts einzutragen. Bei AN wird der AG die Lohnsteuerbescheinigung ohne den Großbuchstaben E übermitteln,

    daraus sieht das Finanzamt, dass die EPP nicht ausbezahlt wurde. Die Nichtberücksichtigung bei den Vorauszahlungen weiß das Finanzamt

    selbst. Bisher können nur Minijober und kurzzeitig Beschäftigte in der Anlage Sonstiges Angaben zu EPP machen. Um zu einer brauchbaren

    Steuerberechnung zu kommen, musst du die Anlage SO verwenden. https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2022

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  • Andy30
    hat ein Thema erstellt Energiepreispauschale.

    Energiepreispauschale

    Meine vierteljährlichen ESt-Vorauszahlungen für meine gewerblichen Einkünfte lagen in 2022 jeweils unter 300 EUR. Ich habe also die sog. Energiepreispauschale noch nicht erhalten. Auch für meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit habe ich diese noch nicht bekommen. Das soll dem Vernehmen nach ja jeweils über die Steuererklärung erfolgen.
    Wo trage ich die noch nicht erfolgte Auszahlung ein?
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