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Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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    Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

    Nachdem die Formulare für 2022 heute pünktlich freigeschaltet wurden, habe ich jetzt mal einen Entwurf für 2022 angelegt.

    Objektiv natürlich zu früh, aber mich hat interessiert, ob man etwas zur Energiepreispauschale -EPP- findet. Nach längerem

    Suchen bin ich in der Anlage Sonstiges fündig geworden. Allerdings können dort nur Personen Angaben machen, deren

    Arbeitslohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wurde. Dazu gehören Einnahmen aus:

    - einer kurzfristigen Beschäftigung,
    - einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und / oder
    - einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.

    Macht man dort Angaben, hat das aber momentan keinen Einfluss auf die Steuerberechnung, d. h. die EPP taucht dort nicht auf.

    Nachstehend noch der Hilfetext zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage Sonstiges:

    EPP_hilfe.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Ein besseres neues Jahr @all.

    Ok, die Erstattung der EPP wird in der Berechnung nicht ausgewiesen.
    In diesem Zusammenhang die Frage, macht es Sinn die Erklärung mit selbst errechneten Werten einzureichen? Zumal die EPP für Rentner nicht erwähnt wird. Bei mir treffen beide Fälle zu (AG durfte nicht auszahlen, da Beschäftigungsbeginn nach dem 01.09.22).

    MfG Frank
    Zuletzt geändert von feelgood; 02.01.2023, 09:47.

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      #3
      In diesem Zusammenhang die Frage, macht es Sinn die Erklärung mit selbst errechneten Werten einzureichen?
      Ich glaube nicht, dass das hilfreich ist. AN, denen die EPP nicht vom AG ausbezahlt wurde, haben kein E in der Lohnsteuerbescheinigung.

      Daraus sieht das Finanzamt, dass sie die EPP noch nicht erhalten haben. Für Rentner wird eine gesonderte Bescheinigung elektronisch

      übermittelt. Ob die Auszahlung dann irgendwo eingetragen werden kann, muss man abwarten. Ich habe als Workaround meine Rente

      und den Rentenanpassungsbetrag um jeweils 300,00 € erhöht, damit die Steuerberechnung stimmt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Hallo,
        erfahrungsgemäß aus den Vorjahren ist es ja so, dass die Steuerberechnung meist am 01.01. noch nicht alle Spezialeinträge berücksichtigt.

        Tschüß

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          #5
          ... erfahrungsgemäß aus den Vorjahren ist es ja so, dass die Steuerberechnung meist am 01.01. noch nicht alle Spezialeinträge berücksichtigt.
          Das ist mir schon klar. Was mich eher stört, ist das man als AN oder Rentner keine Angaben machen kann, falls die EPP nicht ausbezahlt wurde.

          In meinem Steuerprogramm ist das möglich. Wenn ich da den Haken beim Großbuchstaben E entferne, wird die EPP in die Steuerberechnung

          einbezogen. Laut dem Hilfetext müssen alle anderen anspruchsberechtigten Personen keine Angaben zur Zahlung der EPP machen.

          Wie soll man da zu einer zutreffenden Steuerberechnung für 2022 kommen ? Die stimmt dann nur für AN, bei denen der AG die EPP ausbezahlt hat.

          Für Rentner fehlt in meinem Steuerprogramm zwar bisher die Berechnung auch noch, sie ist aber angekündigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke soweit. Bekommt das FA auch von der Minijobzentrale die entsprechende Meldung?
            Das mit der Betragserhöhung in Anlage R habe ich auch gerechnet. Meine EkSt beträgt ganz sicher 0€, u.a. wegen GdB 100. Mir geht es lediglich um die Auszahlung der EPP als AN im Minijob durch das FA.

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              #7
              Bekommt das FA auch von der Minijobzentrale die entsprechende Meldung?
              Auswendig weiß ich das nicht, das müsste ich erst recherchieren.

              Mir geht es lediglich um die Auszahlung der EPP als AN im Minijob durch das FA.
              Dazu kannst du ja in der Anlage Sonstiges angeben, dass der AG die EPP nicht ausbezahlt hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Sodele, habe die EkSt-erklärung mit meinen Rechengrößen gesendet. Die EPP für Rentner habe ich als 2.Leibrente mit Anpassung eingetragen und das in den Mitteilungen ans FA geschildert. Die EPP für AN habe ich entsprechend ausgewählt.
                Bin einfach mal auf die Reaktion vom FA gespannt☺

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                  #9
                  Bin einfach mal auf die Reaktion vom FA gespannt
                  Da wird es längere Zeit keine Reaktion geben. Vor Anfang März wird 2022 erfahrungsgemäß nicht bearbeitet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Derzeit übermittel die Knappschaft keine Daten an die Finanzverwaltung und m. w. ist dies auch weiterhin nicht geplant.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      Die Steuerberechnung wird wohl auch nie richtig bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit funktionieren, die keine Steuer-Vorauszahlungen zu leisten hatten. In diesem Fall soll die Auszahlung erst mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 stattfinden. Da das Berechnungsmodul schlicht keine Vorauszahlungen kennt, wird für diese Konstellation die Berechnung auch nicht korrekt erfolgen.

                      Laut BMF sind in sollen Fällen keine zusätzlichen Angaben in der Steuererklärung erforderlich. Bin mal gespannt, ob das klappt.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        Nö eher nicht.
                        In den Fällen wo die Vorauszahlungen zum 10.12.2022 nochmals angepasst wurden, ist die EPP nämlich auch verpufft. Als bereits gezahlt wurde dann nämlich nur der tatsächlich gezahlte Betrag berücksichtigt und nicht auch die EPP.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          Haollo Charlie24
                          ich hab auch mal in meinem Steuerprogramm (Aldi-von Buhl) und Elster rumgespielt

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                          Ich habe als Workaround meine Rente

                          und den Rentenanpassungsbetrag um jeweils 300,00 ; erhöht, damit die Steuerberechnung stimmt.
                          was ich jetzt philosophiert und ausprobiert habe:
                          1. nur Rentenbetrag um 300,- Euro erhöht = 23,88 Euro mehr Steuern nachzahlen
                          2. Rentenbetrag und Anpassungsbetrag um 300 Euro erhöhen = 47,96 Euro mehr Steuern zahlen

                          warum sollte auch der Rentenanpassungsbetrag erhöht werden? das ganze ist doch keine Rentenpassung?
                          aber der Staat will ja wahrscheinlich wieder das Geld so weit wie möglich zurück (sagt mein Blick in die getrübte Glaskugel)

                          wir werden sehen; spätestens, wenn die Rentenversicherung die Bescheinigung geschickt hat;
                          in diesem Sinne
                          Grüsse und ein gutes neues Jahr
                          Heinz



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                            #14
                            warum sollte auch der Rentenanpassungsbetrag erhöht werden?
                            Weil die EPP zu 100% steuerpflichtig ist. Mein Workaround funktioniert allerdings nur bei Rentenbeginn vor 2021

                            wir werden sehen; spätestens, wenn die Rentenversicherung die Bescheinigung geschickt hat;
                            Die Zahlung der EPP wird m. W. gesondert bescheinigt. Ob man selbst überhaupt eine schriftliche Bescheinigung bekommt, keine Ahnung ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo zusammen. Das mit der EPP verunsichert mich. Sowohl meine Frau als auch ich hatten die 300€ zusätzlich auf unserer Abrechnung. Bedeutet ich habe das in der Steuererklärung nicht weiter zu beachten bzw. separat anzugeben da es eh in meinem Arbeitslohn eingerechnet ist!? Richtig oder Denkfehler? Danke!

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