Dann vermute ich mal, dass ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel im ersten Halbjahr das Dienstverhältnis beendet hat und zum Beispiel danach Rentner geworden ist, die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
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Keine Ankündigung bisher.
Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022
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... die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
und in der Steuerberechnung der externe Abzug von 300,00 bei einer berechneten Nachzahlung bzw. die Erhöhung um 300,00 € bei einer berechneten Erstattung.
Die meisten kommerziellen Steuerprogramme haben in der letzten Woche Updates bekommen und können inzwischen mit der EPP umgehen, Mein ELSTER
kann das bisher nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Kurze Frage: Meine Frau hat einen Minijob und bekommt die EPP über die Einkommensteuererklärung. Ich habe die Anlage Sonstige Angaben ausgefüllt, muss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen? in den Vorjahren hatte ich darauf verzichtet, sie hat auch keine Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten.
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Zitat von olfine Beitrag anzeigenKmuss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen?
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Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
https://forum.elster.de/anwenderforu...022#post413378Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von fritzel Beitrag anzeigenWie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
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Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt,Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?
wird man nicht fündig. Dass diese Arbeitgeber keine Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden, können die Finanzämter sicher
prüfen, aber wie das ablaufen wird, keine Ahnung. Belege reicht man üblicherweise erst nach Aufforderung ein.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von fritzel Beitrag anzeigenAlso hausaltsnahe Beschäftigte ohne sonstige Einkommen: Einkommensteuer abgeben und in Anlage SO mit folgender Beschreibung: Haushaltsnahe Beschäftigung mit Wert 0 ?
Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?
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