Dann vermute ich mal, dass ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel im ersten Halbjahr das Dienstverhältnis beendet hat und zum Beispiel danach Rentner geworden ist, die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
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Keine Ankündigung bisher.
Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022
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Natürlich, aber auch das kann man derzeit nicht sauber abbilden, da hilft für die Steuerberechnung dann nur der Eintrag von 600,00 € unter Leistungen... die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
und in der Steuerberechnung der externe Abzug von 300,00 bei einer berechneten Nachzahlung bzw. die Erhöhung um 300,00 € bei einer berechneten Erstattung.
Die meisten kommerziellen Steuerprogramme haben in der letzten Woche Updates bekommen und können inzwischen mit der EPP umgehen, Mein ELSTER
kann das bisher nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Kurze Frage: Meine Frau hat einen Minijob und bekommt die EPP über die Einkommensteuererklärung. Ich habe die Anlage Sonstige Angaben ausgefüllt, muss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen? in den Vorjahren hatte ich darauf verzichtet, sie hat auch keine Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten.
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Warum? Kriegst Du eine Fehlermeldung ohne die Anlage?Zitat von olfine Beitrag anzeigenKmuss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen?
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Sie muss eine Einkommensteuererklärung einreichen und die Anlage Sonstiges ausfüllen, das steht doch im Beitrag '#1:Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt, oder sie erklärt in der Anlage Sonstiges, dass sie einen pauschal besteuerten Minijob hatte, die Pauschale aber nicht bekommen hat.Zitat von fritzel Beitrag anzeigenWie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
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Das ist bei einer haushaltsnahen Beschäftigung sehr unwahrscheinlich. Das sind Soloarbeitgeber, die keine Lohnsteuer anmelden.Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt,Freundliche Grüße
Charlie24
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Wie das die Finanzämter technisch abwickeln werden, weiß ich nicht. In der Hilfe zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage SonstigesEvtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?
wird man nicht fündig. Dass diese Arbeitgeber keine Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden, können die Finanzämter sicher
prüfen, aber wie das ablaufen wird, keine Ahnung. Belege reicht man üblicherweise erst nach Aufforderung ein.Freundliche Grüße
Charlie24
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Nein, die Anlage Sonstiges hat mit der Anlage SO nichts am Hut.Zitat von fritzel Beitrag anzeigenAlso hausaltsnahe Beschäftigte ohne sonstige Einkommen: Einkommensteuer abgeben und in Anlage SO mit folgender Beschreibung: Haushaltsnahe Beschäftigung mit Wert 0 ?
Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?
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