Nachdem die Formulare für 2022 heute pünktlich freigeschaltet wurden, habe ich jetzt mal einen Entwurf für 2022 angelegt.
Objektiv natürlich zu früh, aber mich hat interessiert, ob man etwas zur Energiepreispauschale -EPP- findet. Nach längerem
Suchen bin ich in der Anlage Sonstiges fündig geworden. Allerdings können dort nur Personen Angaben machen, deren
Arbeitslohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wurde. Dazu gehören Einnahmen aus:
- einer kurzfristigen Beschäftigung,
- einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und / oder
- einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.
Macht man dort Angaben, hat das aber momentan keinen Einfluss auf die Steuerberechnung, d. h. die EPP taucht dort nicht auf.
Nachstehend noch der Hilfetext zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage Sonstiges:
EPP_hilfe.jpg
Objektiv natürlich zu früh, aber mich hat interessiert, ob man etwas zur Energiepreispauschale -EPP- findet. Nach längerem
Suchen bin ich in der Anlage Sonstiges fündig geworden. Allerdings können dort nur Personen Angaben machen, deren
Arbeitslohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wurde. Dazu gehören Einnahmen aus:
- einer kurzfristigen Beschäftigung,
- einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und / oder
- einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.
Macht man dort Angaben, hat das aber momentan keinen Einfluss auf die Steuerberechnung, d. h. die EPP taucht dort nicht auf.
Nachstehend noch der Hilfetext zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage Sonstiges:
EPP_hilfe.jpg
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