Moin,
dank Fristverlängerung *g* konnten wir die Grundsteuererklärung noch nicht abgeben, weil noch Klärungen der m2 nötig sind, und ein Todesfall 'dazwischenkam'
Wie gebe ich folgendes ein:
- *ein* Flurstück, bebaut mit
-- Wohnhaus (lt. Bauantrag "EFH mit ELW", mittlerweile aber eine Hauptwohneinheit (incl. ex-ELW) plus eine (nachträglich ausgebaute!) FeWo [ggf. nicht mehr genutzt!])
-- Ferienhaus (lt. Bauantrag "Anbau als selbstständige WE", lt. Grundriss aber "EFH"), mit Haupthaus durch Mauer (mit Durchgang) verbunden
-- Garage < 50m2
-- Schuppen < 30m2
Garage und Schuppen sind klar (fallen wg. m2 raus), aber wenn aus der FeWo wieder (wie vorher, vmtl. nichtmal geändert worden - haben das geerbt) Abstellraum wird, wie wird der gerechnet? Oder lohnt da eine Unterscheidung eh' nicht wg. Schrägenabzügen, da bleiben wenige m2 übrig.
Das grösste Problem ist das Ferienhaus, da habe ich zB. zu gefunden:
Und was passiert, wenn man sich irgendwann (nach nächstem Erbfall ) dazu entschliesst, nicht mehr zu vermieten, sondern nach Umbau/Renovierung/Isolierung selbst zu nutzen - dann ist es doch keine kurzfristige Beherbergung mehr?!
Hiffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben , und danke für Eure Tips, wie das in die Erklärung gehört - man will ja alles richtig machen, aber auch nicht "zu teuer" deklarieren.
dank Fristverlängerung *g* konnten wir die Grundsteuererklärung noch nicht abgeben, weil noch Klärungen der m2 nötig sind, und ein Todesfall 'dazwischenkam'
Wie gebe ich folgendes ein:
- *ein* Flurstück, bebaut mit
-- Wohnhaus (lt. Bauantrag "EFH mit ELW", mittlerweile aber eine Hauptwohneinheit (incl. ex-ELW) plus eine (nachträglich ausgebaute!) FeWo [ggf. nicht mehr genutzt!])
-- Ferienhaus (lt. Bauantrag "Anbau als selbstständige WE", lt. Grundriss aber "EFH"), mit Haupthaus durch Mauer (mit Durchgang) verbunden
-- Garage < 50m2
-- Schuppen < 30m2
Garage und Schuppen sind klar (fallen wg. m2 raus), aber wenn aus der FeWo wieder (wie vorher, vmtl. nichtmal geändert worden - haben das geerbt) Abstellraum wird, wie wird der gerechnet? Oder lohnt da eine Unterscheidung eh' nicht wg. Schrägenabzügen, da bleiben wenige m2 übrig.
Das grösste Problem ist das Ferienhaus, da habe ich zB. zu gefunden:
Nur Hessen und Niedersachsen haben ausdrücklich geregelt: „Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Personen ist kein Wohnzweck.“ Das bedeutet, hierbei handelt es sich nicht um Wohnfläche, sondern um Nutzfläche, was sich auf die Steuermesszahl auswirkt.
Hiffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben , und danke für Eure Tips, wie das in die Erklärung gehört - man will ja alles richtig machen, aber auch nicht "zu teuer" deklarieren.
Kommentar