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Steuerkontoabfrage mit dem neuen Personalausweis

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    Steuerkontoabfrage mit dem neuen Personalausweis

    Vor einigen Jahren noch habe ich mein eigenes Steuerkoto in NRW über Mein ELSTER mit Login per Signaturkarte abgefragt. Nun habe ich keine solche Karte mehr (ist abgelaufen) und logge mich per Personalausweis ein. Das funktioniert soweit auch, aber nach Absenden einer Steuerkontoabfrage kommt im Postfach von Mein ELSTER eine Mail zurück, laut der ich für diese Abfrage nicht berechtigt bin. :-(

    1. Ich habe damals die Freigabe per Brief beantragt und bekommen. Gilt die denn nicht bis auf Widerruf?
    2. In meinem Nutzerkonto bei Mein ELSTER steht unter Berechtigungen auch die Steuerkontoabfrage.
    3. Der Personalausweis liefert zwangsweise alle meine Vornamen. Betrachtet die IT mich nun als andere Person, weil ich früher vielleicht (ich erinnere mich nicht mehr) immer nur meinen Rufnamen angegeben habe?
    4. Viele Informationen in Mein ELSTEWR und anderswo über dieses Thema stammen aus einer Zeit, in der es noch gar kein Login per Personalausweis gab. So ist z. B. hier
    https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl...licationFile&v =4
    auf Seite 94 noch der 15 Jahre alte Stand von 2007 angegeben, einschl. völlig veralteter Screenshots. :-(
    Immerhin ein Hilfe-Text für ELSTER von der Bundesbehörde für Steuern ...
    Jedenfalls kann man solchen Informationen nicht trauen. Wenn da z. B. steht, dass man eine Signaturkarte braucht, dann könnte es ja sein, dass der Schreiber damals gar nicht wusste, dass später mal der Personalausweis elektronisiert werden und zum Login tauglich werden würde.
    5. Auch neuere Informationen sind wenig brauchbar. Ich lese z. B., dass man - wenn man sein Steuerkonto abfragen will - sich zuerst bei Mein ELSTER per Signaturkarte registrieren muss. Ich bin ja aber längst registriert (siehe oben 1.) Davon, dass man auch für die eigentliche Abfrage eine Signaturkarte braucht, steht in dem Satz nichts. Schlechtes Deutsch oder auch nur veralteter Text (siehe 4.)?
    Einsichtig ist das jedenfalls nicht, denn der Personalausweis in einem Klasse-3-Leser ist ein genauso sicheres Identifizierungsmedium wie eine Signaturkarte.

    Wie verhält es sich denn nun wirklich?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.02.2023, 15:55.

    #2
    Ich habe mal den Titel geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.

    M. E. muss man die Steuerkontoabfrage auch für den nPA individuell freischalten lassen. Mit Einzelheiten habe ich mich bisher nicht befasst,

    deshalb kann ich auch nicht wirklich helfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      M. E. muss man die Steuerkontoabfrage auch für den nPA individuell freischalten lassen
      Das ist richtig - irgendwo auf der Website gabs dafür auch "Antrag auf Freischaltung der Steuerkontoabfrage" oder so ähnlich. Dann kriegt man per Post einen Brief (und der Ehepartner auch), den man unterschreiben und zurückschicken muss, und dann ging's.

      Allerdings ist da aktuell einiges im Wandel. Bin nicht 100%ig sicher, ob das heute immer noch so geht - also nicht wundern, wenn das plötzlich anders ausschaut...

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        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        irgendwo auf der Website gabs dafür auch "Antrag auf Freischaltung der Steuerkontoabfrage" oder so ähnlich. Dann kriegt man per Post einen Brief (und der Ehepartner auch), den man unterschreiben und zurückschicken muss, und dann ging's
        Ja, genau so habe ich es vor Jahren ja auch gemacht. Aber heute gibt es dieses Antragsformular in Mein ELSTER unter den verfügbaren Formularen bei mir nicht. Nach mühsamem Suchen findet man nur das, was ich verlinkt hatte, aber das dort gezeigte Menü von 2007 gibt es ja auch nicht mehr. :-(

        Bleibt für mich die Frage, was denn nun ganz konkret die Sachlage ist und - falls mit dem nPA nicht alles gehen sollte - warum nirgendwo klar und deutlich steht, was mit dem nPA geht und was nicht.

        Wenn keiner hier das weiß, dann vielleicht dies: Hat jemand eine Signaturkarte, loggt sich heute damit ein und bekommt irgendwo im Menü die Möglichkeit, die Abfrage freizuschalten? Und wenn ja, wo?

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          #5
          Ich habe ein Konto mit Zertifikatdatei. Kann ich das jetzt mit dem neuen Ausweis verknüpfen und meine Daten behalten ?

          Desweiteren muss ich für die Abfrage der Lohnsteuerdaten wieder einen NEUEN Code anfordern oder wieso geht das nicht mehr ?

          Wenn jemand da was weiss wäre das nett, das FA kann mir gerade nicht helfen, keiner da, alle krank

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