Vor einigen Jahren noch habe ich mein eigenes Steuerkoto in NRW über Mein ELSTER mit Login per Signaturkarte abgefragt. Nun habe ich keine solche Karte mehr (ist abgelaufen) und logge mich per Personalausweis ein. Das funktioniert soweit auch, aber nach Absenden einer Steuerkontoabfrage kommt im Postfach von Mein ELSTER eine Mail zurück, laut der ich für diese Abfrage nicht berechtigt bin. :-(
1. Ich habe damals die Freigabe per Brief beantragt und bekommen. Gilt die denn nicht bis auf Widerruf?
2. In meinem Nutzerkonto bei Mein ELSTER steht unter Berechtigungen auch die Steuerkontoabfrage.
3. Der Personalausweis liefert zwangsweise alle meine Vornamen. Betrachtet die IT mich nun als andere Person, weil ich früher vielleicht (ich erinnere mich nicht mehr) immer nur meinen Rufnamen angegeben habe?
4. Viele Informationen in Mein ELSTEWR und anderswo über dieses Thema stammen aus einer Zeit, in der es noch gar kein Login per Personalausweis gab. So ist z. B. hier
https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl...licationFile&v =4
auf Seite 94 noch der 15 Jahre alte Stand von 2007 angegeben, einschl. völlig veralteter Screenshots. :-(
Immerhin ein Hilfe-Text für ELSTER von der Bundesbehörde für Steuern ...
Jedenfalls kann man solchen Informationen nicht trauen. Wenn da z. B. steht, dass man eine Signaturkarte braucht, dann könnte es ja sein, dass der Schreiber damals gar nicht wusste, dass später mal der Personalausweis elektronisiert werden und zum Login tauglich werden würde.
5. Auch neuere Informationen sind wenig brauchbar. Ich lese z. B., dass man - wenn man sein Steuerkonto abfragen will - sich zuerst bei Mein ELSTER per Signaturkarte registrieren muss. Ich bin ja aber längst registriert (siehe oben 1.) Davon, dass man auch für die eigentliche Abfrage eine Signaturkarte braucht, steht in dem Satz nichts. Schlechtes Deutsch oder auch nur veralteter Text (siehe 4.)?
Einsichtig ist das jedenfalls nicht, denn der Personalausweis in einem Klasse-3-Leser ist ein genauso sicheres Identifizierungsmedium wie eine Signaturkarte.
Wie verhält es sich denn nun wirklich?
1. Ich habe damals die Freigabe per Brief beantragt und bekommen. Gilt die denn nicht bis auf Widerruf?
2. In meinem Nutzerkonto bei Mein ELSTER steht unter Berechtigungen auch die Steuerkontoabfrage.
3. Der Personalausweis liefert zwangsweise alle meine Vornamen. Betrachtet die IT mich nun als andere Person, weil ich früher vielleicht (ich erinnere mich nicht mehr) immer nur meinen Rufnamen angegeben habe?
4. Viele Informationen in Mein ELSTEWR und anderswo über dieses Thema stammen aus einer Zeit, in der es noch gar kein Login per Personalausweis gab. So ist z. B. hier
https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl...licationFile&v =4
auf Seite 94 noch der 15 Jahre alte Stand von 2007 angegeben, einschl. völlig veralteter Screenshots. :-(
Immerhin ein Hilfe-Text für ELSTER von der Bundesbehörde für Steuern ...
Jedenfalls kann man solchen Informationen nicht trauen. Wenn da z. B. steht, dass man eine Signaturkarte braucht, dann könnte es ja sein, dass der Schreiber damals gar nicht wusste, dass später mal der Personalausweis elektronisiert werden und zum Login tauglich werden würde.
5. Auch neuere Informationen sind wenig brauchbar. Ich lese z. B., dass man - wenn man sein Steuerkonto abfragen will - sich zuerst bei Mein ELSTER per Signaturkarte registrieren muss. Ich bin ja aber längst registriert (siehe oben 1.) Davon, dass man auch für die eigentliche Abfrage eine Signaturkarte braucht, steht in dem Satz nichts. Schlechtes Deutsch oder auch nur veralteter Text (siehe 4.)?
Einsichtig ist das jedenfalls nicht, denn der Personalausweis in einem Klasse-3-Leser ist ein genauso sicheres Identifizierungsmedium wie eine Signaturkarte.
Wie verhält es sich denn nun wirklich?
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