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Hessen: Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche - wie erklären?

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    Hessen: Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche - wie erklären?

    Hallo und Grüße aus Hessen,
    sitze gerade an meiner Grundsteuererklärung. Habe über die Suchfunktion (wenn richtig genutzt ;-)) keine Antwort gefunden. Deshalb folgende Fragen:
    Laut Kaufvertrag und Eintragung im Grundbuch beträgt die Grundstücksgröße 4.509 qm und wird als "Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche" beschrieben.
    Gebäude, Hof, Garagen, Nutz- und Ziergarten nehmen geschätzt maximal 1.000 qm in Anspruch. Die übrige Fläche liegt brach und wird der Natur überlassen.
    Für dieses Flurstück liegt mir nur ein AZ vor. Trage ich nun die gesamte Fläche ein? Obwohl Teile des Flurstücks ganz unterschiedlichen Wert haben, und lege dann
    beim Erhalt des Bescheids Widerspruch ein? Oder kann ich diesem Umstand bereits jetzt in der Erkärung abbilden? Wenn ja, wie?
    Ist bei den Angaben zum Gebäude, wenn es sich um ein 3-Familienhaus handelt, etwas besonders zu beachten?
    Vielen Dank,
    Waldfriede

    #2
    Ohne ein zweites Aktenzeichen für die landwirtschaftliche Teilfläche kann man die nicht gesondert erklären,

    du kannst sie nur über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück vom Grundvermögen abspalten.

    Wenn deine Schätzung mit den 1.000 m² Wohnbaufläche zutrifft, wären der Zähler 1000 und der Nenner 4509.

    Manchmal sind die Teilflächen in den Geoportalen der Länder angegeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Deine rasche Rückmeldung. Das Geoportal hilft, glaube ich, nicht weiter. Siehe Bilder. Was nun? FA kontaktieren? Erklärung abgeben und einen entsprechenden Hinweis geben?
      Danke und Gruß
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        #4
        Das Geoportal hilft, glaube ich, nicht weiter.
        Hier in Bayern kann man die Flächenaufteilung laut Liegenschaftskataster einsehen. Meines Erachtens markiert die gestrichelte Linie

        die Abgrenzung zur Landwirtschaftsfläche, die Wohnbaufläche liegt wohl deutlich über 1.000 m². Maßgeblich für solche Abgrenzungen

        ist die Verkehrsauffassung und so wie die Gebäude auf dem bebauten Bereich verteilt sind, habe ich jedenfalls gewisse Zweifel, dass

        man da mit 1.000 m² durchkommt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Okay, gebe zu, dass die 1.000 qm nicht ganz passen - die grundsätzliche Frage bleibt. Über das hiesige Bürgerportal habe ich folgende Karte recherchiert. Dort gibt es auch eine farbliche Trennung, die offenbar die Gebäude- und die landwirtschaftliche Fläche unterscheidet (wie Du auch schon vermutet hattest). Wie mache ich denn jetzt konkret weiter? Danke für Deine Zeit und Geduld, VG
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          Zuletzt geändert von Waldfriede; 04.02.2023, 16:35.

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            #6
            Wie mache ich denn jetzt konkret weiter?
            In den meisten Bundesländern kann man auch die Flächengröße mit Angabe der Teilflächen abrufen.Geht das über dieses Tool nicht:

            https://gds.hessen.de/INTERSHOP/web/...AAAAF.m.FVXZuM
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke für den Tipp und Deine Geduld. Eine Funktion zu Flächenmessung findet man unter https://www.geoportal.hessen.de. Ergebnis: Wohnbaufläche 1.810 qm und (nach meiner Defintion) Landwirtschaftsfläche 2.799 qm. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt demnach 4.609 qm, und nicht wie die von mir irrtümlich zuerst genannten 4.509 qm. Was mache ich nun mit dieser Erkenntnis?

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                #8
                Ich habe die Anleitung für das von mir verlinkte Tool im Schnelldurchgang gelesen. Am Schluss müsste da ja ein Download angeboten werden,

                der neben der amtlichen Gesamtfläche auch die Teilflächen der tatsächlichen Nutzung ausgibt. Wenn man davon ausgeht, dass deine 1.810 m²

                Wohnbaufläche passen, dann musst du die als Zähler verwenden und die 4609 amtliche Fläche als Nenner. Mehr kann man in der Erklärung

                für das Wohngrundstück ja auch nicht machen. Für das Wohnhaus gibt man die Wohnflächen an, PKW-Garagen müssen in Hessen m. W. nicht

                erklärt werden, für sonstige Nebengebäude gibt es wohl eine Untergrenze von 30 m². Bitte selbst in der Hilfe bei den Gebäuden recherchieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9

                  Okay, jetzt habe ich es: Danke! Laut Katasterauszug ist die tatsächliche Nutzung: 1.805 qm Wohnbaufläche und 2.804 Grünland. Wo trage ich es denn? Wie auf dem Bild? Nenner und Zähler tauchen dort aber nur im Zusammenhang mit "Miteigentum" auf.
                  Angehängte Dateien

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                    #10
                    Zähler und Nenner musst du beim Flurstück erfassen und zwar in der Zeile 6 Kennzahlen 17 und 18.

                    Das ist im Formular von Hessen leider völlig missverständlich formuliert weil dort Miteigentumsanteil laut Grundbuch steht

                    und nicht Anteil der wirtschaftlichen Einheit, wie in den Formularen aller anderen Bundesländer.

                    Eintragen musst du dort 1805 und 4609, nicht die 2.804 m² Grünlandanteil. Die wären in der Erklärung für die Landwirtschaft

                    anzugeben, aber dafür braucht man ein eigenes Aktenzeichen und das bekommt man ohne Anruf beim Finanzamt nicht.
                    .
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Lieber Charlie, vielen, vielen Dank für Deine freundliche Unterstützung und Deine Geduld! Du hast in jedem Fall bei mir einen "Stein im Brett". Sollte es Dich mal in den Landkreis Darmstadt-Dieburg verschlagen, dann bist Du ganz herzlich eingeladen. VG, Matthias

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                        #12
                        Ach ja, das Thema kann geschlossen werden, da geklärt.

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                          #13
                          Ach ja, das Thema kann geschlossen werden, da geklärt.
                          Das ist in diesem Forum eher unüblich.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            Nachtrag: Auskunft FA Darmstadt: Kein weiteres AZ notwendig, da unterschiedliche Nutzung der Flächen dort bekannt. Dies wird dann "automatisch" beim Bescheid berücksichtigt. Trotzdem dringende Empfehlung der FA-Mitarbeiterin an mich: Bescheid genau prüfen.

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