Hallo und Grüße aus Hessen,
sitze gerade an meiner Grundsteuererklärung. Habe über die Suchfunktion (wenn richtig genutzt ;-)) keine Antwort gefunden. Deshalb folgende Fragen:
Laut Kaufvertrag und Eintragung im Grundbuch beträgt die Grundstücksgröße 4.509 qm und wird als "Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche" beschrieben.
Gebäude, Hof, Garagen, Nutz- und Ziergarten nehmen geschätzt maximal 1.000 qm in Anspruch. Die übrige Fläche liegt brach und wird der Natur überlassen.
Für dieses Flurstück liegt mir nur ein AZ vor. Trage ich nun die gesamte Fläche ein? Obwohl Teile des Flurstücks ganz unterschiedlichen Wert haben, und lege dann
beim Erhalt des Bescheids Widerspruch ein? Oder kann ich diesem Umstand bereits jetzt in der Erkärung abbilden? Wenn ja, wie?
Ist bei den Angaben zum Gebäude, wenn es sich um ein 3-Familienhaus handelt, etwas besonders zu beachten?
Vielen Dank,
Waldfriede
sitze gerade an meiner Grundsteuererklärung. Habe über die Suchfunktion (wenn richtig genutzt ;-)) keine Antwort gefunden. Deshalb folgende Fragen:
Laut Kaufvertrag und Eintragung im Grundbuch beträgt die Grundstücksgröße 4.509 qm und wird als "Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche" beschrieben.
Gebäude, Hof, Garagen, Nutz- und Ziergarten nehmen geschätzt maximal 1.000 qm in Anspruch. Die übrige Fläche liegt brach und wird der Natur überlassen.
Für dieses Flurstück liegt mir nur ein AZ vor. Trage ich nun die gesamte Fläche ein? Obwohl Teile des Flurstücks ganz unterschiedlichen Wert haben, und lege dann
beim Erhalt des Bescheids Widerspruch ein? Oder kann ich diesem Umstand bereits jetzt in der Erkärung abbilden? Wenn ja, wie?
Ist bei den Angaben zum Gebäude, wenn es sich um ein 3-Familienhaus handelt, etwas besonders zu beachten?
Vielen Dank,
Waldfriede
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