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Erhaltungsaufwendungen - Im zweiten Jahr mit dem Absetzen beginnen

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    #16
    Die Angelegenheit mit dem Erhaltungsaufwand hat sich glücklicherweise erledigt. Heute lag der neue FA Est Bescheid im Postfach. Der Erhaltungsaufwand ist in voller Höhe anerkannt worden!
    Der angegebener Grund: "Nach der Übermittlung der Fotos werden die erklärten Erhaltungsaufwendungen ... berücksichtigt". Komisch - die angeforderten Fotos wurden rechtzeitig vor dem ersten Bescheid dem FA zur Verfügung gestellt...

    Also: ES LOHNT SICH die Fotos vor der Renovierung, während der Renovierung und nach der Renovierung zu machen. So hat man genug Beweismaterial für den beschriebenen Fall.

    Die Sache mit der Tiefgarage und haushaltsnahen Dienstleistungen lasse ich lieber, es lohnt sich nicht wegen 46 Euro es weiter zu treiben. Und so kann ich mich auf die nächste ESt Erklärung konzentrieren. Was für eine Freude!

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      #17
      Dann kann es sich überschnitten haben. Zwischen Rechentermin und Bescheiddatum können je nach Bundesland fast zwei Wochen liegen. Wenn deine Fotos in der Zeit vor dem ersten Bescheid angekommen sind, konnte das FA das im zentral versandten Bescheid nicht mehr berücksichtigen und hat dann von sich aus eine Ämderung gemacht.

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