Die Angelegenheit mit dem Erhaltungsaufwand hat sich glücklicherweise erledigt. Heute lag der neue FA Est Bescheid im Postfach. Der Erhaltungsaufwand ist in voller Höhe anerkannt worden!
Der angegebener Grund: "Nach der Übermittlung der Fotos werden die erklärten Erhaltungsaufwendungen ... berücksichtigt". Komisch - die angeforderten Fotos wurden rechtzeitig vor dem ersten Bescheid dem FA zur Verfügung gestellt...
Also: ES LOHNT SICH die Fotos vor der Renovierung, während der Renovierung und nach der Renovierung zu machen. So hat man genug Beweismaterial für den beschriebenen Fall.
Die Sache mit der Tiefgarage und haushaltsnahen Dienstleistungen lasse ich lieber, es lohnt sich nicht wegen 46 Euro es weiter zu treiben. Und so kann ich mich auf die nächste ESt Erklärung konzentrieren. Was für eine Freude!
Der angegebener Grund: "Nach der Übermittlung der Fotos werden die erklärten Erhaltungsaufwendungen ... berücksichtigt". Komisch - die angeforderten Fotos wurden rechtzeitig vor dem ersten Bescheid dem FA zur Verfügung gestellt...
Also: ES LOHNT SICH die Fotos vor der Renovierung, während der Renovierung und nach der Renovierung zu machen. So hat man genug Beweismaterial für den beschriebenen Fall.
Die Sache mit der Tiefgarage und haushaltsnahen Dienstleistungen lasse ich lieber, es lohnt sich nicht wegen 46 Euro es weiter zu treiben. Und so kann ich mich auf die nächste ESt Erklärung konzentrieren. Was für eine Freude!
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