Hallo zusammen,
Ich muss für meine Schwiegermutter die Einkommensteuererklärung als Rentnerin für das Jahr 2021 machen. Ihr Ehemann ist am 28.07.2020 verstorben .Bis dahin hatte Sie eine gemeinsame Veranlagung. Mache ich diese Erklärung für Sie alleine, oder nehme ich meinen toten Schwiegervater noch mit rein?, Wenn ja, ist er Person A? wie früher? Den Eintrag "verwitwet seit", kann man nur dort tätigen. Wer weiß etwas dazu? Vielen lieben Dank im Voraus
Ich muss für meine Schwiegermutter die Einkommensteuererklärung als Rentnerin für das Jahr 2021 machen. Ihr Ehemann ist am 28.07.2020 verstorben .Bis dahin hatte Sie eine gemeinsame Veranlagung. Mache ich diese Erklärung für Sie alleine, oder nehme ich meinen toten Schwiegervater noch mit rein?, Wenn ja, ist er Person A? wie früher? Den Eintrag "verwitwet seit", kann man nur dort tätigen. Wer weiß etwas dazu? Vielen lieben Dank im Voraus
Kommentar