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Witwensplitting, eineinhalb Jahre nach Tod?

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    Witwensplitting, eineinhalb Jahre nach Tod?

    Hallo zusammen,
    Ich muss für meine Schwiegermutter die Einkommensteuererklärung als Rentnerin für das Jahr 2021 machen. Ihr Ehemann ist am 28.07.2020 verstorben .Bis dahin hatte Sie eine gemeinsame Veranlagung. Mache ich diese Erklärung für Sie alleine, oder nehme ich meinen toten Schwiegervater noch mit rein?, Wenn ja, ist er Person A? wie früher? Den Eintrag "verwitwet seit", kann man nur dort tätigen. Wer weiß etwas dazu? Vielen lieben Dank im Voraus

    #2
    Ehemann/Person A und Ehefrau/Person B gibt es nur bei Zusammenveranlagung.

    Da der Mann schon 2020 verstorben ist, ist eine Zusammenveranlagung nicht möglich. Die Witwe ist also einfach steuerpflichtige Person, das sind die gleichen Eingabefelder wie für den Mann/Person A bei Zusammenveranlagung.

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      #3
      Mache ich diese Erklärung für Sie alleine, oder nehme ich meinen toten Schwiegervater noch mit rein?,
      Ja, der Verstorbene gehört da nicht mehr rein ! Das Witwensplitting wird allein über das Datum verwitwet seit gesteuert,

      zur Veranlagungsart dürfen keine Angaben mehr gemacht werden. Eine Datenübernahme aus dem Vorjahr ist nicht sinnvoll.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Ehemann/Person A und Ehefrau/Person B gibt es nur bei Zusammenveranlagung.

        Da der Mann schon 2020 verstorben ist, ist eine Zusammenveranlagung nicht möglich. Die Witwe ist also einfach steuerpflichtige Person, das sind die gleichen Eingabefelder wie für den Mann/Person A bei Zusammenveranlagung.
        Vielen Dank für die superschnelle Antwort!

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ja, der Verstorbene gehört da nicht mehr rein ! Das Witwensplitting wird allein über das Datum verwitwet seit gesteuert,

          zur Veranlagungsart dürfen keine Angaben mehr gemacht werden. Eine Datenübernahme aus dem Vorjahr ist nicht sinnvoll.
          Vielen Dank für die superschnelle Antwort!

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