Muss man die forstwirtschaftlichen Flurstücke einmal im Hauptvordruck (GW1) und einmal in Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) eingeben??
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung Forstwirtschaft NRW - alle Flurstücke zweimal eingeben??
Einklappen
X
-
Nein, nur in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3). Die gehören ja nicht zum Grundvermögen.Muss man die forstwirtschaftlichen Flurstücke einmal im Hauptvordruck (GW1) und einmal in Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) eingeben??Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

Kommentar