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Grundsteuererklärung Forstwirtschaft NRW - alle Flurstücke zweimal eingeben??

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    Grundsteuererklärung Forstwirtschaft NRW - alle Flurstücke zweimal eingeben??

    Muss man die forstwirtschaftlichen Flurstücke einmal im Hauptvordruck (GW1) und einmal in Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) eingeben??

    #2
    Muss man die forstwirtschaftlichen Flurstücke einmal im Hauptvordruck (GW1) und einmal in Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) eingeben??
    Nein, nur in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3). Die gehören ja nicht zum Grundvermögen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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